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Verfügung der RegTP gegen Telekom aufgehoben
Die Deutsche Telekom muss grundsätzlich ihren Konkurrenten den Zugang zu Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) innerhalb von sieben Tagen ermöglichen. Der Beginn dieser Frist sei jedoch nicht festzulegen. Von diesem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichtes berichtet die Netzeitung. Die Wettbewerber wollten die Zahl der benötigten Leitungen nur einen Monat vor der endgültigen Bereitstellung mitteilen. Sollte der Ex-Monopolist die Fristen nicht einhalten, hatte die Regulierungsbehörde (RegTP) Vertragsstrafen angekündigt. Die Richter haben dem Antrag der Telekom auf eine längere Vorbestellfrist stattgegeben. Mit dem Kölner Urteil setzte sich die Telekom gegen RegTP und Wettbewerber durch.
Laut Gericht habe die Regulierungsbehörde nicht geprüft, ob die Telekom ihre Wettbewerber bei der TAL-Bereitstellung benachteiligt oder selbst davon profitiert. Man kann so nicht beurteilen, ob die kurze Vorbestellfrist und die Vertragsstrafenregelung angemessen sind.(js)
Laut Gericht habe die Regulierungsbehörde nicht geprüft, ob die Telekom ihre Wettbewerber bei der TAL-Bereitstellung benachteiligt oder selbst davon profitiert. Man kann so nicht beurteilen, ob die kurze Vorbestellfrist und die Vertragsstrafenregelung angemessen sind.(js)
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