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Gericht gefährdet Call by Call im Internet
Die Deutsche Telekom muss Verbindungsminuten von Internet by Call-Anbietern nicht über die Telefonrechnung ihrer Kunden kassieren. Gleiches gelte für Anbieter von 0190-Service-Nummern. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts. Wie die Berliner Zeitung berichtet, ist das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig. Anfang 2000 hatte die Regulierungsbehörde die Telekom zur Abrechnung dieser Kosten verpflichtet, der Ex-Monopolist hatte dagegen geklagt. Telefongespräche im Call by Call-Verfahren sind von dem Richterspruch nicht betroffen.
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, müssten einige Internet by Call-Anbieter ihre Dienste einstellen. Provider, die eigene Kundenverträge halten und Rechnungen selbst ausstellen, würden auf dem Markt bleiben. Dazu zählen z.B. AOL und T-Online.
Außerdem sind telefonische Infodienste mit 0190-Vorwahlnummern von dem Urteil betroffen. Einzig die Telekom könnte künftig Inhalteanbietern garantieren, dass die Entgelte bei allen Kunden ohne Probleme abgerechnet werden. Konkurrenten wie Talkline oder QSC müssten neue Rechnungssysteme aufbauen, da sie nicht über die Daten aller Telefonkunden verfügen.
Die Regulierungsbehörde und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sehen in der Gerichtsentscheidung die Gefahr eines neuen Telekom-Monopols für 0190-Dienste.(js)
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, müssten einige Internet by Call-Anbieter ihre Dienste einstellen. Provider, die eigene Kundenverträge halten und Rechnungen selbst ausstellen, würden auf dem Markt bleiben. Dazu zählen z.B. AOL und T-Online.
Außerdem sind telefonische Infodienste mit 0190-Vorwahlnummern von dem Urteil betroffen. Einzig die Telekom könnte künftig Inhalteanbietern garantieren, dass die Entgelte bei allen Kunden ohne Probleme abgerechnet werden. Konkurrenten wie Talkline oder QSC müssten neue Rechnungssysteme aufbauen, da sie nicht über die Daten aller Telefonkunden verfügen.
Die Regulierungsbehörde und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sehen in der Gerichtsentscheidung die Gefahr eines neuen Telekom-Monopols für 0190-Dienste.(js)
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