EU: Klage gegen Deutschland wegen Call by Call Aussetzung
Die Europäische Union hat die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Aussetzung des Call by Call im Ortsnetz verklagt. Wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministerium der Nachrichtenagentur Reuters bestätigte, sei Deutschland verklagt worden, weil die Frist zur Öffnung des Ortsnetzes für alternative Anbieter zum 1. Dezember 2002 versäumt wurde.
Die Öffnung des Ortsnetzes ist verbindliches EU-Recht und wurde erst in diesem Herbst deutsches Recht. Demnach sollte Call by Call im Ortsnetz vom 1. Dezember 2002 möglich sein. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat die Einführung aufgrund technischer und zeitlicher Probleme bis zum 28. Februar 2003 ausgesetzt. (te)
Die Öffnung des Ortsnetzes ist verbindliches EU-Recht und wurde erst in diesem Herbst deutsches Recht. Demnach sollte Call by Call im Ortsnetz vom 1. Dezember 2002 möglich sein. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat die Einführung aufgrund technischer und zeitlicher Probleme bis zum 28. Februar 2003 ausgesetzt. (te)
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