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Zeitlimit für 0190-Verbindungen
Ein Telefonnetzbetreiber muss Verbindungen seiner Kunden zu 0190-Servicenummern nach einer Stunde unterbrechen. Das Zeitlimit soll Kunden vor teuren Telefonrechnungen schützen, die durch – vielleicht unbeabsichtigt – lange 0190-Verbindungen zusammengekommen. So lautet ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm (AZ: 19 U 41/02). Wie Heise Online berichtet, wurde die Revision zum Bundesgerichtshof wegen der über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung zugelassen.
In dem entsprechenden Fall erhielt ein Kunde eine Rechnung über 6.560 Euro für eine Verbindung zu einer 0190-Servicenummer im Januar 2000. Er wollte die Hotline nur kurz nutzen, hatte aber die Verbindung versehentlich nicht korrekt beendet und 68 Stunden aufrechterhalten. Laut Urteil muss er nun für lediglich eine Stunde zahlen, d.h. rund 111 Euro. Die Richter berufen sich bei ihrer Entscheidung auf eine Anweisung der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation vom März 2000. Demnach müsse der Netzbetreiber Schutzvorkehrungen ergreifen, um unbeabsichtigte Kosten für den Kunden soweit wie möglich zu vermeiden(js)
In dem entsprechenden Fall erhielt ein Kunde eine Rechnung über 6.560 Euro für eine Verbindung zu einer 0190-Servicenummer im Januar 2000. Er wollte die Hotline nur kurz nutzen, hatte aber die Verbindung versehentlich nicht korrekt beendet und 68 Stunden aufrechterhalten. Laut Urteil muss er nun für lediglich eine Stunde zahlen, d.h. rund 111 Euro. Die Richter berufen sich bei ihrer Entscheidung auf eine Anweisung der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation vom März 2000. Demnach müsse der Netzbetreiber Schutzvorkehrungen ergreifen, um unbeabsichtigte Kosten für den Kunden soweit wie möglich zu vermeiden(js)
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