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MobilCom-Gründer Schmid kündigt Treuhändervertrag
Die Spekulationen um die angeschlagene MobilCom nehmen kein Ende. Wie das Handelsblatt berichtet, hat Gerhard Schmid den Treuhandvertrag mit Helmut Thoma zum Jahresende einseitig gekündigt. In diesem hatte der Gründer des Mobilfunkkonzerns die Verwaltung seiner eigenen MobilCom-Aktien an Ex-RTL-Chef Thoma übertragen. Der Vertrag war Voraussetzung für die Schuldenerlassung von mehr 7 Mrd. Euro durch Mobilcom-Anteilseigner France Télécom. Als Grund für die Vertragskündigung nannte Schmid fehlendes Vertrauen gegenüber Thoma nach der letzten Mobilcom-Aufsichtsratssitzung am 23. Dezember 2002. Als möglichen neuen Treuhänder nannte er den Hamburger Wirtschaftsprüfer und Berater Otto Gellert.
In den vergangenen Tagen kursierten bereits Medienberichte bezüglich des Einigungsvertrages zwischen MobilCom und France Télécom, dem auch Gerhard Schmid zugestimmt hat. Das Büdelsdorfer Unternehmen stellte jedoch klar, dass Gerhard Schmid und seine Ehefrau nicht Aufsichtsrat der Gesellschaft sein oder eine Managementfunktion in der MobilCom-Gruppe übernehmen dürfen. Werden die rund 71 Mio. Euro aus einem Aktien-Optionsprogramm bis zum 31. März 2003 nicht zurückgezahlt, muss Helmut Thoma als Treuhänder die von Schmid gehaltenen Aktien im entsprechenden Wert verkaufen. Im Übrigen wird MobilCom bis zum 31. Dezember 2004 nicht gegen Gerhard Schmid und die Millenium GmbH gerichtlich vorgehen.
(js)
In den vergangenen Tagen kursierten bereits Medienberichte bezüglich des Einigungsvertrages zwischen MobilCom und France Télécom, dem auch Gerhard Schmid zugestimmt hat. Das Büdelsdorfer Unternehmen stellte jedoch klar, dass Gerhard Schmid und seine Ehefrau nicht Aufsichtsrat der Gesellschaft sein oder eine Managementfunktion in der MobilCom-Gruppe übernehmen dürfen. Werden die rund 71 Mio. Euro aus einem Aktien-Optionsprogramm bis zum 31. März 2003 nicht zurückgezahlt, muss Helmut Thoma als Treuhänder die von Schmid gehaltenen Aktien im entsprechenden Wert verkaufen. Im Übrigen wird MobilCom bis zum 31. Dezember 2004 nicht gegen Gerhard Schmid und die Millenium GmbH gerichtlich vorgehen.
(js)
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