Ermittlungen gegen Telekom wegen Dialer-Geldwäsche

12.01.2003 von
Ein Kunde der Deutschen Telekom hat die Telefongesellschaft angezeigt, weil diese seiner Ansicht nach widerrechtlich für die Nutzung eines 0190-Dialers der Firma Interfun kassierte. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Bonn gegen die Telekom wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Im November 2002 erhielt der Betroffene – Jurist und Bundeswirtschaftsbeamter - eine Rechnung über 50 Euro für eine Verbindung zu einem "Unterhaltungsdienst". Er fand heraus, dass ein Familienmitglied unwissentlich einen 0190-Dialer über das Internet installiert hatte.

Der Kunde bat die Telekom, ihm den bereits für Interfun eingezogenen Betrag zurückzuerstatten, da er mit dieser Firma nie einen Vertrag geschlossen habe. Außerdem bot er an, sich selbst mit dem Dialer-Anbieter in Verbindung zu setzen. Die Telekom lehnte jedoch jegliche Forderung ab, woraufhin der Betroffene einen erstaunlichen Strafantrag gegen die Telekom AG stellte:
Der 0190-Dialer auf seinem Rechner verursache durch unbeabsichtigte Einwahl Kosten und sei damit betrügerisch. Folglich sei die Bereitstellung des Dialers im Sinne der Paragrafen 263 und 263a des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Damit wiederum liege eine Vortat gemäß Paragraf 261 StGB vor ("Geldwäsche"). Die Telekom unterstütze die Betrüger und ziehe die Beute gewerbsmäßig ein.

In Juristenkreisen sorgt der Fall für Unklarheit, da die Telekom rechtlich verpflichtet ist, die Entgelte für bestimmte Rufnummerngassen einzuziehen. Es fehle somit die so genannte Rechtswidrigkeit.

(js)

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