100%
0%
Eltern haften bei Telefonkosten für ihre Kinder
Erziehungsberechtigte müssen für die Telefonkosten von Kindern und Jugendlichen aufkommen, wenn keine Sperren oder Zugangscodes installiert wurden. Jeder sei haftbar, der seinen Kindern generell die Telefonmitbenutzung gestattet. Das einfache Verbot von Auslandstelefonaten oder die Nutzung von 0190-Nummern durch die Eltern ist nicht ausreichend. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter Berufung auf mehrere Gerichtsurteile hin.
In einem Fall hat laut Heise Online das Landgericht Berlin einen Vater zur Zahlung von Telefonkosten von rund 8.800 Euro verpflichtet (AZ: 18 O 63/01). Sein minderjähriger Sohn hatte diese am heimischen Computer verursacht. Begründung der Richter: Der Vater hätte die unbefugte Nutzung des ISDN-Anschlusses durch einen Zugangscode leicht verhindern können.
Ein weiteres Beispiel: Jugendliche hatten in einer betreuten Wohnung rund 10.000 Euro für Telefonsex vertelefoniert. Das Landgericht Hamburg verurteilte die Träger der Jugendwohnungen zur Zahlung der Gebühren (AZ: 303 O 339/95). Der Missbrauch hätte durch technische Sperren verhindert werden können, so die Richter.
(js)
In einem Fall hat laut Heise Online das Landgericht Berlin einen Vater zur Zahlung von Telefonkosten von rund 8.800 Euro verpflichtet (AZ: 18 O 63/01). Sein minderjähriger Sohn hatte diese am heimischen Computer verursacht. Begründung der Richter: Der Vater hätte die unbefugte Nutzung des ISDN-Anschlusses durch einen Zugangscode leicht verhindern können.
Ein weiteres Beispiel: Jugendliche hatten in einer betreuten Wohnung rund 10.000 Euro für Telefonsex vertelefoniert. Das Landgericht Hamburg verurteilte die Träger der Jugendwohnungen zur Zahlung der Gebühren (AZ: 303 O 339/95). Der Missbrauch hätte durch technische Sperren verhindert werden können, so die Richter.
(js)
Weitere Informationen:
Special: So behalten Sie Ihre Rechnung im Griff
Ratgeber: Schutz vor teuren 0190-Dialern
Tarifrechner Festnetz