0%
0%
Urteil: Werbe-SMS sind Spam
Ein Internetprovider, der seinen Kunden den kostenlosen Versand von SMS anbietet, darf den Nutzern dieses Dienstes keine eigene oder fremde Werbung per SMS zusenden. So lautet ein aktuelles Urteil vom Landgericht Berlin, auf das die Kanzlei Härting hinweist. In dem entsprechenden Fall hatte der Kunde sich mit seiner Mobilfunknummer auf den Internetseiten für den Gratis-Service registrieren lassen und versandte eine kostenlose Kurznachricht. Fortan erhielt er von einem Kooperationspartner des Angeklagten Werbung per SMS auf sein Handy.
Der Betroffene hatte mit der Registrierung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Mausklick akzeptiert. Dort fand sich jedoch nur schwerlich ein Hinweis auf die Weitergabe der Rufnummer zu Werbezwecken. Somit lag nach Meinung der Richter kein Einverständnis des Nutzers mit dem Erhalt von Werbe-SMS vor. Die unerwünschten Nachrichten seien unerbetener Email- bzw. Faxwerbung gleichzusetzen und verletzen das Persönlichkeitsrecht. Im Gegensatz zur Briefwerbung könne der Empfänger von Werbung per SMS dem erstmaligen Zugang nicht entgegenwirken.
(js)
Der Betroffene hatte mit der Registrierung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Mausklick akzeptiert. Dort fand sich jedoch nur schwerlich ein Hinweis auf die Weitergabe der Rufnummer zu Werbezwecken. Somit lag nach Meinung der Richter kein Einverständnis des Nutzers mit dem Erhalt von Werbe-SMS vor. Die unerwünschten Nachrichten seien unerbetener Email- bzw. Faxwerbung gleichzusetzen und verletzen das Persönlichkeitsrecht. Im Gegensatz zur Briefwerbung könne der Empfänger von Werbung per SMS dem erstmaligen Zugang nicht entgegenwirken.
(js)
Weitere Informationen:
SMS-Versand von Tariftip
SMS-Rechner