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debitel bietet künftig auch o2-Produkte
Der Mobilfunkbetreiber o2 Germany muss mit sofortiger Wirkung einen Diensteanbieter-Vertrag mit dem Serviceanbieter debitel abschließen. So lautet das Urteil des Landgerichts München vom 23. Januar 2003 gemäß § 4 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV). Damit kann debitel künftig als erste Gesellschaft in Deutschland Produkte von allen vier Mobilfunknetzen T-Mobile, Vodafone D2, E-Plus und o2 anbieten. Das Unternehmen hatte dreieinhalb Jahre für dieses Recht gekämpft.
Neben der Resaleverpflichtung klärten die Richter auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die „mindestens den Konditionen entsprechen müssen, die o2 ihrem eigenen Vertrieb einräumt“. debitel will den genauen Vertrag kurzfristig abschließen, um dann auch Produkte von o2 vertreiben zu können. Die debitel AG gehört mit rund 9,6 Mio. Mobilfunk-, Festnetz- und Internetkunden zu den größten europäischen Telefongesellschaften.
(js)
Neben der Resaleverpflichtung klärten die Richter auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die „mindestens den Konditionen entsprechen müssen, die o2 ihrem eigenen Vertrieb einräumt“. debitel will den genauen Vertrag kurzfristig abschließen, um dann auch Produkte von o2 vertreiben zu können. Die debitel AG gehört mit rund 9,6 Mio. Mobilfunk-, Festnetz- und Internetkunden zu den größten europäischen Telefongesellschaften.
(js)
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