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Urteil: Dialer-Einwahl muss nicht gezahlt werden

29.01.2003 von
Das vielfach zitierte Urteil des Landgerichts Berlin zur Bezahlungspflicht bei Webdialern ist in zweiter Instanz aufgehoben worden (AZ: 26.U.205/01). Wie Heise Online berichtet, hat das Kammergericht Berlin jetzt in der Berufung eine Klage von Berlikomm zurückgewiesen. Die Berliner Telefongesellschaft hatte die Mutter eines 16-jährigen Kindes verklagt, weil diese eine Telefonrechnung von 15.992 Mark nicht bezahlen wollte. Die Kosten entstanden durch Einwahlen eines 0190-Dialers über den ISDN-Anschluss.

Der damals 16-jährige Sohn hatte ohne Wissen der Mutter einen Internet-Dialer auf seinem Computer installiert und anschließend mit der Deinstallations-Routine das Programms scheinbar wieder entfernt. Der Dialer hatte sich jedoch weiterhin eingewählt, wie mehrere Screenshots bewiesen. Nach Ansicht der Mutter lag eine arglistige Täuschung durch den Software- beziehungsweise Dienstanbieter vor. Außerdem stellte Berlikomm erst nach drei Monaten die erste Rechnung für den neuen Anschluss. Die Betroffene hatte also keine Möglichkeit, den Anschluss zu kontrollieren und damit weiteren Schaden abzuwenden.
Berlikomm kündigte nun an, den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen.

(js)

Weitere Informationen:
Special: Schutz vor teuren Einwahlprogrammen
Anbieter BerliKomm
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