O2 will ohne Service Provider wachsen
O2 Germany wird gegen das Urteil des Landgerichts München vom 23. Januar 2003 im Rechtsstreit gegen die debitel AG in Berufung gehen. Einen entsprechenden Antrag wird das Unternehmen fristgerecht beim Oberlandesgericht München einreichen, nachdem nunmehr die Urteilsgründe vorliegen.
Die Berufung von O2 richtet sich gegen einen Hilfsantrag der debitel AG, dem vom Landgericht München stattgegeben worden ist. O2 sieht seine Erfolgsaussichten in einer EU-Richtlinie begründet, die vorsieht, dass lediglich marktbeherrschende Unternehmen von einer Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Serviceprovidern zusammenzuarbeiten gem. § 4 Abs. II TKV erfasst werden können. Eine lizenzrechtliche Verpflichtung von O2 zur Zusammenarbeit mit Service Providern besteht nach Ansicht des Mobilfunkbetreibers nicht.
O2 gibt noch weitere Gründe für die Weigerung an. So wäre nach Meinung des kleinsten deutschen Netzbetreibers die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Service Providern auch für die Verbraucher nachteilig, da durch die hohen Kosten, die bei Zusammenschaltung mit einem Service Provider entstünden, die Entwicklung neuer Produkte gefährdet wäre. Hohe Investitionen in Infrastrukturen, wie in den Erwerb der UMTS-Lizenz und den Aufbau von Mobilfunknetzen, erfordern außerdem einen Schutz vor bloßen Wiederverkäufern ohne eigenes Netz. Eine generelle Auflage, Verträge mit Service Providern abzuschließen, würde daher den funktionierenden Wettbewerb im deutschen Mobilfunkmarkt . (te)
Die Berufung von O2 richtet sich gegen einen Hilfsantrag der debitel AG, dem vom Landgericht München stattgegeben worden ist. O2 sieht seine Erfolgsaussichten in einer EU-Richtlinie begründet, die vorsieht, dass lediglich marktbeherrschende Unternehmen von einer Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Serviceprovidern zusammenzuarbeiten gem. § 4 Abs. II TKV erfasst werden können. Eine lizenzrechtliche Verpflichtung von O2 zur Zusammenarbeit mit Service Providern besteht nach Ansicht des Mobilfunkbetreibers nicht.
O2 gibt noch weitere Gründe für die Weigerung an. So wäre nach Meinung des kleinsten deutschen Netzbetreibers die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Service Providern auch für die Verbraucher nachteilig, da durch die hohen Kosten, die bei Zusammenschaltung mit einem Service Provider entstünden, die Entwicklung neuer Produkte gefährdet wäre. Hohe Investitionen in Infrastrukturen, wie in den Erwerb der UMTS-Lizenz und den Aufbau von Mobilfunknetzen, erfordern außerdem einen Schutz vor bloßen Wiederverkäufern ohne eigenes Netz. Eine generelle Auflage, Verträge mit Service Providern abzuschließen, würde daher den funktionierenden Wettbewerb im deutschen Mobilfunkmarkt . (te)
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