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Änderungswünsche der Telekom bleiben unberücksichtigt
Wie die „Welt“ berichtet, ist die Deutsche Telekom mit ihrem Versuch gescheitert, ihre Änderungswünsche für das Telekommunikationsgesetz bei Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) durchzusetzen. Mit einem 20-Punkte-Papier wollte die Telekom die Regulierung des Telefonmarktes lockern, um mehr eigenen Spielraum zu bekommen. Die Änderungswünsche bezogen sich auf den ersten, im Februar vorgelegten Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes, das bis Ende des Jahres verabschiedet werden soll. Die Telekomvorschläge wurden nur an wenigen Stellen berücksichtigt.
Zwar lockert das neue Gesetz in seiner Grundtendenz die Regulierung, doch scheiterte der Ex-Monopolist in seinem Vorstoß, mehr Spielraum zur Berechnung der Kosten zu erlangen, schreibt die „Welt“ weiter. Neu im Referentenentwurf sei die Straffung der Verfahren. Die Telekom hatte in der Vergangenheit Entscheidungen des Regulierers oft über mehrere Instanzen lang angefochten und damit jahrelang verzögert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Berufung über die Erstinstanz hinaus ausgeschlossen ist.
Da die Telekom trotz Monopolverlust markbeherrschend ist, regelt der Staat den Deutschen Telekom-Markt, bis sich ein selbst tragender Wettbewerb entwickelt hat. Als Grundlage dient das Telekommunikationsgesetz (TKG), dass derzeit wegen Vorgaben der EU und veränderter Marktbedingungen novelliert wird.
Zwar lockert das neue Gesetz in seiner Grundtendenz die Regulierung, doch scheiterte der Ex-Monopolist in seinem Vorstoß, mehr Spielraum zur Berechnung der Kosten zu erlangen, schreibt die „Welt“ weiter. Neu im Referentenentwurf sei die Straffung der Verfahren. Die Telekom hatte in der Vergangenheit Entscheidungen des Regulierers oft über mehrere Instanzen lang angefochten und damit jahrelang verzögert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Berufung über die Erstinstanz hinaus ausgeschlossen ist.
Da die Telekom trotz Monopolverlust markbeherrschend ist, regelt der Staat den Deutschen Telekom-Markt, bis sich ein selbst tragender Wettbewerb entwickelt hat. Als Grundlage dient das Telekommunikationsgesetz (TKG), dass derzeit wegen Vorgaben der EU und veränderter Marktbedingungen novelliert wird.