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Unzulässige Telefonwerbung
Die Verbraucherzentrale Berlin e.V. warnt vor Werbeanrufen unseriöser Unternehmen, die derzeit versuchen, durch Anrufe in Privatwohnungen den Betreffenden etwas aufzuschwatzen. Oft werden die Betroffenen mit vermeintlichen Umfragen oder mit viel versprechenden Gewinnzusagen geködert. Doch diese unerbetenden Anrufe sind unzulässig.
Die Verbraucherzentrale warnt die Verbraucher dringend davor, solchen Anrufern persönliche Daten oder Bankverbindungen zu übermitteln, denn damit sei dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Bei Anbietern, die per Telefon den Erstkontakt zum Kunden aufbauen, sei fast immer auf einen unseriösen Anbieter zu schließen.
Da der Erstkontakt häufig über Call-Center hergestellt wird, sollten Verbraucher den Namen und die Anschrift des Anbieters erfragen und solche Verstöße bei der Verbraucherzentrale melden. Verweigert der ungebetene Anrufer die Auskunft, empfehlt die Verbraucherzentrale einfach aufzulegen.
Die Verbraucherzentrale warnt die Verbraucher dringend davor, solchen Anrufern persönliche Daten oder Bankverbindungen zu übermitteln, denn damit sei dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Bei Anbietern, die per Telefon den Erstkontakt zum Kunden aufbauen, sei fast immer auf einen unseriösen Anbieter zu schließen.
Da der Erstkontakt häufig über Call-Center hergestellt wird, sollten Verbraucher den Namen und die Anschrift des Anbieters erfragen und solche Verstöße bei der Verbraucherzentrale melden. Verweigert der ungebetene Anrufer die Auskunft, empfehlt die Verbraucherzentrale einfach aufzulegen.