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Unbemerkt entstandene Dialerkosten müssen gezahlt werden
Auch unbemerkt zustande gekommene 0190-Gebühren durch einen Internet-Dialer müssen von den Betroffenen gezahlt werden, das entschied das Amtsgericht Dillenburg. Im Prozess vor dem hessischen Amtsgericht ging es um 0190-Gebühren in Höhe von 912,55 Euro, die durch eine unbemerkte Dialer-Anwahl entstanden. Nach Ansicht der Richter, war der Betroffene selbst Schuld, da das Herunterladen von Dialer-Software im Verantwortungsbereich des Internetnutzers liege. Der Deutschen Telekom sei es als Rechnungssteller nicht „zurechenbar“. Die Gebühren müssen daher an die Telekom überwiesen werden, wegen etwaiger Schadenersatzansprüche müsse sich der Betroffene direkt an den Dialer-Anbieter wenden. Doch Ersatzansprüche gegen die Dialer-Anbieter helfen den Geschädigten wenig, denn die unseriösen Anbieter haben ihren Sitz meist nicht in Deutschland sondern auf „spanischen Ferieninseln“ und sind so für Haftungsklagen nur schwer erreichbar.
Auch das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Bekämpfung des Dialer-Missbrauchs wird an der unübersichtlichen Rechtlage nichts ändern, denn ein Widerspruchsrecht des Kunden gegen die Gebühren unseriöser 0190-Anbieter sieht der Gesetzesentwurf nicht vor. Rechtsanwalt Niko Härting erklärte dazu: „Prozesse um 0190-Gebühren gleichen derzeit einem Roulettespiel. Jedes Gericht entscheidet anders. Solange der Gesetzgeber kein Widerspruchsrecht des Kunden einführt und die Rechtslage klärt, werden aufwändige und bürokratische Maßnahmen wie die Einrichtung von Datenbanken und zusätzliche Vorschriften zu Preisangaben nichts nützen. Der Streit um den Dialer-Missbrauch wird weitergehen
Auch das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Bekämpfung des Dialer-Missbrauchs wird an der unübersichtlichen Rechtlage nichts ändern, denn ein Widerspruchsrecht des Kunden gegen die Gebühren unseriöser 0190-Anbieter sieht der Gesetzesentwurf nicht vor. Rechtsanwalt Niko Härting erklärte dazu: „Prozesse um 0190-Gebühren gleichen derzeit einem Roulettespiel. Jedes Gericht entscheidet anders. Solange der Gesetzgeber kein Widerspruchsrecht des Kunden einführt und die Rechtslage klärt, werden aufwändige und bürokratische Maßnahmen wie die Einrichtung von Datenbanken und zusätzliche Vorschriften zu Preisangaben nichts nützen. Der Streit um den Dialer-Missbrauch wird weitergehen