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Einigung im Vermittlungsausschuss bei 0190-Nummern
Bundesrat und Bundestag haben sich auf einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190-Nummern geeinigt. Der unterbreitete Vermittlungsvorschlag beschränkt die Eingriffsbefugnisse der Regulierungsbehörde bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und Zuteilungsbedingungen. Er sieht unter anderem vor, dass die Regulierungsbehörde Anordnungen und andere Maßnahmen nur "im Rahmen der Nummernverwaltung" treffen kann. Die Rechte der Länder und die Befugnisse anderer Behörden sollen davon unberührt bleiben. Die Einfügung dieser Formulierungen geht auf das Anrufungsbegehren des Bundesrates zurück. Dieser befürchtete, dass die bisherige Formulierung Eingriffsbefugnisse der Regulierungsbehörde schaffe, die sonst den klassischen Ordnungsbehörden der Länder zustehen.
Darüber hinaus sieht der Vermittlungsvorschlag vor, dass die Regulierungsbehörde Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, den Staatsanwaltschaften oder den Verwaltungsbehörden der Länder mitteilt.
Darüber hinaus sieht der Vermittlungsvorschlag vor, dass die Regulierungsbehörde Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, den Staatsanwaltschaften oder den Verwaltungsbehörden der Länder mitteilt.