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TELECOM e.V. fordert TÜV für die Telefonrechung
Die Anwendervereinigung TELECOM e.V. fordert die Aufnahme des Qualitätsmerkmales Abrechnungsgenauigkeit in die neue TK-Kundenschutzverordnung (TKV). Die Vereinigung wies jetzt darauf hin, dass es derzeit keine nachvollziehbare Abrechnungsgenauigkeit bei den Anbietern gibt, da deren Systeme nicht unabhängigen geprüft oder geeicht seien. So könne auch eine sekundengetaktete Abrechnung bei mangelhaften oder nicht überprüften Abrechnungs- und Telekommunikationssystemen falsch sein. Niemand prüfe derzeit die Richtigkeit der Telefon-Daten. Nach dem neuen TKG solle dies auch so bleiben.