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Verbraucherzentrale: weiterhin Lücken bei 0190er-Nummern
Das Gesetz gegen den Missbrauch von 0190er- und 0900er-Nummern weist laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weiterhin Lücken auf. Es entzieht zwar zahlreichen unseriösen Anbietern die Geschäftsgrundlage, aber ein umfassender Schutz von Telefonkunden und Internetbenutzern ist noch nicht erreicht. Da der Mobilfunkbranche eine einjährige Schonfrist gebilligt wird und einige Mehrwertdienstnummern wie die 0137 oder 118 im Gesetz nicht berücksichtigt werden, besteht die Gefahr, dass Anbieter auf die nicht im Gesetz geregelten Nummernbereiche und den Mobilfunk ausweichen.
Positiv bewertet der vzbv, dass Dialer künftig bei der RegTP registriert und bestimmte Mindestauflagen eingehalten werden müssen. Ist der Dialer nicht registriert so hat der Anbieter auch keinerlei Entgeltanspruch gegenüber dem Nutzer. Die RegTP hat die Möglichkeit Gesetzesverstöße mit Nummernsperre oder den Nummernlizenzentzug zu ahnden.
Weitere wichtige Punkte des Gesetzes sind:
die Verpflichtung der Diensteanbieter zur kostenlosen Preisangabe gegenüber den Verbrauchern sowohl in der Werbung als auch vor der Nutzung solcher Nummern, <\li> die Begrenzung der Entgelte für eine zeitabhängige Mehrwertdiensteverbindung auf 2 Euro/ Minute bzw. 30 Euro pro Einwahl („Blocktarife“), <\li>
die Zwangstrennung einer Mehrwertdiensteverbindung nach einer Stunde <\li>
der Fortfall des Entgeltanspruchs eines Anbieters, der seinen Preisinformations-pflichten nicht nachgekommen ist, <\li>
die Registrierung von Dialern bei der Regulierungsbehörde und <\li>
die erweiterten Sanktionsmöglichkeiten der Behörde gegenüber den Inhabern von Mehrwertdienstenummern bis hin zum Nummernentzug bei Verstößen gegen die Auflagen. <\li>
Positiv bewertet der vzbv, dass Dialer künftig bei der RegTP registriert und bestimmte Mindestauflagen eingehalten werden müssen. Ist der Dialer nicht registriert so hat der Anbieter auch keinerlei Entgeltanspruch gegenüber dem Nutzer. Die RegTP hat die Möglichkeit Gesetzesverstöße mit Nummernsperre oder den Nummernlizenzentzug zu ahnden.
Weitere wichtige Punkte des Gesetzes sind: