Amtsgericht verurteilt Dialer-Opfer zur Zahlung der Gebühren

19.08.2003 von
Das Amtsgericht Gifhorn hat entschieden, dass Opfer von Dialer-Einwahlen, dieses vor Gericht konkret darstellen müssen. Das berichtet dialerschutz.de. Demnach genügt ein pauschales Bestreiten des eigenen Verbindungsaufbaus nicht. Das Gericht verurteilte den Betroffenen zur Bezahlung der Gebühren (Amtsgericht Gifhorn, 33 C 497/03 (VII)).

In dem konkreten Fall weigerte sich ein Surfer 0190-Gebühren in Höhe von 34,99 Euro zu bezahlen. Er begründete dies damit, nicht er sondern ein Dialer habe sich über die teure 0190-Nummer eingewählt. Das Argument reichte dem Richter allerdings nicht, da der Betroffene keinerlei Beweise zur Unterstützung seiner Behauptung anbieten konnte und auch nicht darlegen konnte, aus welchen Gründen er die Gebühren nicht selbst verursacht haben könnte.

Daraufhin wurde der Surfer zur Zahlung der Gebühren in Höhe von 34,99 Euro plus 17,25 Euro Inkassogebühren verurteilt. Die Einschaltung eines Inkassobüros war zulässig, da die Forderung zunächst unbestritten war. Dialeropfer sollten also darauf achten, wichtig Beweise zu sichern. Wer eine ungewollte Einwahl durch Screenshots oder Log-Dateien nachweisen kann hat im Falle einer Gerichtsverhandlung die besseren Karten.
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