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Rechtsstreit zwischen Telekom und Vodafone wegen Tarifnamen
Die Deutsche Telekom und Vodafone streiten sich weiter um die Zulässigkeit von ähnlich klingenden Namen ihrer Tarife für Telefonate ins Ortsnetz. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, hat das Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf aufgehoben, wonach es zwischen den Tarifbezeichnungen "City Plus" der Deutschen Telekom und "D2-BestCityPlus" von Vodafone keine Verwechslungsgefahr gäbe. Der BGH befand aber, dass die Angebote sich recht ähneln. (Az.: I ZR 122/00)
Die Telekom bietet mit ihren Kunden seit 1996 einen speziellen Festnetztarif für Ortsgespräche an. Vodafone startete 1998 den Tarif "D2-BestCityPlus", mit dem es möglich ist, billiger in das Ortsnetz zu telefonieren, in dem man sich gerade befindet. Die Telekom hatte die Verwendung dieses Namens untersagen lassen, aber Vodafone konnte die Bezeichnung in den unteren Gerichtsinstanzen durchsetzen.
Das BGH wies jetzt das Oberlandesgericht an, seine Argumentation nochmals zu prüfen.
Die Telekom bietet mit ihren Kunden seit 1996 einen speziellen Festnetztarif für Ortsgespräche an. Vodafone startete 1998 den Tarif "D2-BestCityPlus", mit dem es möglich ist, billiger in das Ortsnetz zu telefonieren, in dem man sich gerade befindet. Die Telekom hatte die Verwendung dieses Namens untersagen lassen, aber Vodafone konnte die Bezeichnung in den unteren Gerichtsinstanzen durchsetzen.
Das BGH wies jetzt das Oberlandesgericht an, seine Argumentation nochmals zu prüfen.