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Stiftung Warentest warnt vor dem Geschäft mit der Provision
Die Stiftung Warentest warnt vor Angeboten günstiger Luxushandys ohne Grundgebühr und Mindestumsatz. So bekommt der Kunde zwar das Handy - das Versprechen, die monatlichen Grundgebühren zu erstatten, halten die Vermittler allerdings nicht lange.
Dabei soll der Kunde gleich zwei Handyverträge abschließen, damit der Händler die doppelte Vermittlungsprovision bekommt und mit dem Gewinn aus dem Verkauf des zweiten Handys hätte er genug Geld eingenommen, um dem Kunden monatlich die Grundgebühren beider Verträge zu zahlen.
Nach Auskunft von T-Mobile funktioniert dies allerdings nicht lange, denn die Gebührenerstattung blieb bald aus und die Betreiber sind abgetaucht. Dem Netzbetreiber blieb nichts anderes übrig, als Strafanzeige zu stellen und die geprellten Kunden müssen nun zweimal Grundgebühr und Mindestumsatz für zwei Handyverträge zahlen.
Selbst Redliche können ein Rückzahlungsversprechen kaum einhalten. Die Netzbetreiber spüren ihn auf und beenden die Geschäftsbeziehung. Dann geht dem Vermittler die Puste aus. Und auf Kulanz der Netzbetreiber sollten Kunden nicht hoffen und müssen dann beide Verträge einhalten.
Anders sieht es allerdings aus, wenn der Vermittler die Grundgebühren nicht monatlich überweist, sondern zu Beginn der Vertragslaufzeit den gesamten Betrag bezahlt. Dadurch ist der Kunde von dem Vermittler nicht mehr abhängig und hat den Betrag für die Grundgebühren auf seinem Konto jederzeit zur Verfügung.
Dabei soll der Kunde gleich zwei Handyverträge abschließen, damit der Händler die doppelte Vermittlungsprovision bekommt und mit dem Gewinn aus dem Verkauf des zweiten Handys hätte er genug Geld eingenommen, um dem Kunden monatlich die Grundgebühren beider Verträge zu zahlen.
Nach Auskunft von T-Mobile funktioniert dies allerdings nicht lange, denn die Gebührenerstattung blieb bald aus und die Betreiber sind abgetaucht. Dem Netzbetreiber blieb nichts anderes übrig, als Strafanzeige zu stellen und die geprellten Kunden müssen nun zweimal Grundgebühr und Mindestumsatz für zwei Handyverträge zahlen.
Selbst Redliche können ein Rückzahlungsversprechen kaum einhalten. Die Netzbetreiber spüren ihn auf und beenden die Geschäftsbeziehung. Dann geht dem Vermittler die Puste aus. Und auf Kulanz der Netzbetreiber sollten Kunden nicht hoffen und müssen dann beide Verträge einhalten.
Anders sieht es allerdings aus, wenn der Vermittler die Grundgebühren nicht monatlich überweist, sondern zu Beginn der Vertragslaufzeit den gesamten Betrag bezahlt. Dadurch ist der Kunde von dem Vermittler nicht mehr abhängig und hat den Betrag für die Grundgebühren auf seinem Konto jederzeit zur Verfügung.