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Internet durch neues 0190-Gesetz kaum sicherer
Das vor kurzer Zeit in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er Mehrwertdiensterufnummern ist kein Allheilmittel gegen unseriöse Betreiber von Anwählprogrammen im Internet. Schon finden sich so genannte Dialer im Internet, die sich als kostenlose 0800-Verbindung oder als 0137-Televotum-Nummer tarnen, in Wirklichkeit aber auf teure 0190-/0900-Servicenummern umleiten. Damit wird eine vorhandene Sperrung der 0190er-/0900er-Rufnummern ausgehebelt. Das berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen.
Eine Zahlungspflicht für die entstandenen Einwahlgebühren über den Dialer besteht zwar nur, wenn dieser den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen genügt und ordnungsgemäß in der Dialer-Datenbank der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registriert ist. Doch die Beweislast dafür, dass es sich um einen rechtswidrigen Dialer gehandelt hat und dass dieser nicht bewusst angewählt wurde, liegt bei den Geschädigten.
Sie müssen zunächst auf ihrem Computer nach dem Übeltäter suchen. Viele sind damit von ihren Computerkenntnissen her ebenso überfordert wie mit der anschließend notwendigen Überprüfung in der Online-Dialerdatenbank der Regulierungsbehörde, ob der gefundene Dialer tatsächlich registriert ist. Hinzu kommt, dass die Registrierung des Dialer nicht notwendig bedeutet, dass er gesetzeskonform ist. Dies zu überprüfen, ist einem juristischen Laien schier unmöglich.
Eine Zahlungspflicht für die entstandenen Einwahlgebühren über den Dialer besteht zwar nur, wenn dieser den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen genügt und ordnungsgemäß in der Dialer-Datenbank der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registriert ist. Doch die Beweislast dafür, dass es sich um einen rechtswidrigen Dialer gehandelt hat und dass dieser nicht bewusst angewählt wurde, liegt bei den Geschädigten.
Sie müssen zunächst auf ihrem Computer nach dem Übeltäter suchen. Viele sind damit von ihren Computerkenntnissen her ebenso überfordert wie mit der anschließend notwendigen Überprüfung in der Online-Dialerdatenbank der Regulierungsbehörde, ob der gefundene Dialer tatsächlich registriert ist. Hinzu kommt, dass die Registrierung des Dialer nicht notwendig bedeutet, dass er gesetzeskonform ist. Dies zu überprüfen, ist einem juristischen Laien schier unmöglich.