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Mobilfunkkonzerne fordern UMTS-Steuern zurück
Europas Mobilfunkkonzerne verlangen einen Teil der milliardenteuren Gebühren für UMTS-Lizenzen zurück und bereiten Klagen in mehreren Ländern vor. In Österreich haben alle sechs UMTS-Handynetzbetreiber Klagen gegen die Republik Österreich eingereicht, um insgesamt 140 Mio. Euro als Vorsteuerabzug zurückzuerhalten. Das berichtet die Financial Times Deutschland. Diese Klage könnte eine europaweite Prozesslawine auslösen.
Die österreichischen UMTS-Lizenzhalten argumentieren, dass der Finanzminister bei der Versteigerung der Lizenzen eine Rechnung unter Angabe der Mehrwertsteuer von 20 Prozent hätte ausstellen müssen. Die Unternehmen klagen deshalb auf "Ausstellung einer Rechnung". Sollten sie Erfolg haben, würde das auch Auswirkungen auf andere Länder haben. Den deutschen Staat könnte das 7 Mrd. Euro kosten.
Bei der Klage in Österreich berufen sich die Unternehmen auf die sechste Umsatzsteuerrichtlinie der EU, die besagt, dass der Staat bei Leistungen auf dem Gebiet des Fernmeldewesens eine Umsatzsteuer verrechnen muss. Auf Basis des Urteilsspruchs des Europäischen Gerichtshofs könnten die Anbieter auch in anderen Ländern Klagen einreichen. In keinem Land hat der Staat bei Vergabe der Lizenzen eine Umsatzsteuer verrechnet.
Die österreichischen UMTS-Lizenzhalten argumentieren, dass der Finanzminister bei der Versteigerung der Lizenzen eine Rechnung unter Angabe der Mehrwertsteuer von 20 Prozent hätte ausstellen müssen. Die Unternehmen klagen deshalb auf "Ausstellung einer Rechnung". Sollten sie Erfolg haben, würde das auch Auswirkungen auf andere Länder haben. Den deutschen Staat könnte das 7 Mrd. Euro kosten.
Bei der Klage in Österreich berufen sich die Unternehmen auf die sechste Umsatzsteuerrichtlinie der EU, die besagt, dass der Staat bei Leistungen auf dem Gebiet des Fernmeldewesens eine Umsatzsteuer verrechnen muss. Auf Basis des Urteilsspruchs des Europäischen Gerichtshofs könnten die Anbieter auch in anderen Ländern Klagen einreichen. In keinem Land hat der Staat bei Vergabe der Lizenzen eine Umsatzsteuer verrechnet.