RegTP legt Durchleitungspreise der Stadtnetzbetreiber fest
In mehreren Entgeltregulierungsverfahren hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) über die Höhe der so genannten Terminierungsentgelte entschieden. Diese Entgelte können die Stadtnetzbetreiber für die Terminierung von Verbindungen zu Kunden in ihren Netzen von der Deutschen Telekom AG (DT AG) verlangen.
Künftig dürfen die 15 City-Netzbetreiber, die im Sommer Anträge auf Festlegung ihrer Entgelte eingereicht hatten, für die Nutzung ihrer Netze 0,5 Cent pro Minute mehr verlangen als die Deutsche Telekom bei der entsprechenden Leistung. Die Preise der Telekom waren vor einer Woche von der Reg TP genehmigt worden. Diese Entscheidung gilt bis zum 31. Oktober 2004.
Ursprünglich hatten die 15 Wettbewerber, darunter NetCologne, HanseNet, KomTel und die Unternehmen der TROPOLYS-Gruppe, jeweils unterschiedliche Preise beantragt, die um das Vielfache über dem Telekom-Niveau lagen.
Künftig dürfen die 15 City-Netzbetreiber, die im Sommer Anträge auf Festlegung ihrer Entgelte eingereicht hatten, für die Nutzung ihrer Netze 0,5 Cent pro Minute mehr verlangen als die Deutsche Telekom bei der entsprechenden Leistung. Die Preise der Telekom waren vor einer Woche von der Reg TP genehmigt worden. Diese Entscheidung gilt bis zum 31. Oktober 2004.
Ursprünglich hatten die 15 Wettbewerber, darunter NetCologne, HanseNet, KomTel und die Unternehmen der TROPOLYS-Gruppe, jeweils unterschiedliche Preise beantragt, die um das Vielfache über dem Telekom-Niveau lagen.