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Ermittlungen gegen Mobilcom-Chef eingestellt
Die Millennium GmbH hat in zwei gegen Prof. Dr. Helmut Thoma sowie einem gegen den Vorstandsvorsitzenden Dr. Thorsten Grenz angestrengten Verfahren juristische Niederlagen erlitten. Demnach hat der für die Aktien von Gerhard Schmid und der Millennium GmbH abgeschlossene Treuhandvertrag Bestand. Die aufgrund einer Anzeige der Millennium GmbH eingeleiteten Ermittlungen gegen Dr. Thorsten Grenz und Prof. Dr. Helmut Thoma wurden wegen mangelnden Tatverdachts beziehungsweise erwiesener Unschuld eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Kiel hat mitgeteilt, dass sie die aufgrund einer von der Millennium GmbH erstatteten Anzeige eingeleiteten Ermittlungen gegen Dr. Thorsten Grenz wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt hat. Die Millennium GmbH hatte Dr. Grenz Untreue gegenüber der mobilcom AG vorgeworfen. Die Millennium GmbH hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, die von der Staatsanwaltschaft Kiel derzeit geprüft wird.
Das Landgericht Köln hat in einer Entscheidung die Argumentation der Millennium GmbH zurückgewiesen, dass der Treuhandvertrag für die von der Millennium GmbH und Gerhard Schmid gehaltenen Aktien sittenwidrig sei. Die im Eigentum von Sibylle Schmid-Sindram befindliche Millennium GmbH hatte vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung beantragt, dass der Treuhänder Prof. Dr. Helmut Thoma die Veräußerung von Aktien aus dem Treuhanddepot unterlassen solle. Auch die Insolvenz des Treugebers Gerhard Schmid habe den Treuhandvertrag nicht aufgelöst. Die diversen Kündigungen des Treuhandvertrages seien allesamt unwirksam.
Gerhard Schmid und die Millennium GmbH hatten sich vertraglich verpflichtet, ihre rund 27,9 Mio. Aktien, die ursprünglich einem Anteil von 42,42 Prozent an der Gesellschaft entsprachen, treuhänderisch verwalten zu lassen. Darüber hinaus war vertraglich vereinbart, dass der Treuhänder die Aktien aus dem Bestand der Millennium GmbH zugunsten der mobilcom AG veräußern kann, soweit diese Aktien nicht für die Schulden von Gerhard Schmid beziehungsweise Millennium den Banken verpfändet waren. Während die Banken rund 23,7 Mio. Aktien verwertet haben, hatte Thoma 4,2 Mio. Aktien veräußert, um die Verbindlichkeiten gegenüber der mobilcom AG zu reduzieren. Daraus war mobilcom ein Erlös von rund 44 Mio. Euro zugeflossen.
Und schließlich hat die Staatsanwaltschaft Köln das aufgrund einer Strafanzeige der Millennium GmbH gegen Treuhänder Prof. Dr. Helmut Thoma eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen „erwiesener Unschuld“ eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige „zumindest als leichtfertig erstattete unwahre Anzeige“ gewertet und der Millennium GmbH die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschuldigten auferlegt, was in Justizkreisen als überaus ungewöhnlich gilt. Millennium GmbH hatte Thoma vorgeworfen, die bei einer Bank verpfändeten Aktien zu Unrecht verwertet zu haben, obwohl Millennium zu diesem Zeitpunkt bereits klarstellende Schreiben der betreffenden Bank vorlagen.
Die Staatsanwaltschaft Kiel hat mitgeteilt, dass sie die aufgrund einer von der Millennium GmbH erstatteten Anzeige eingeleiteten Ermittlungen gegen Dr. Thorsten Grenz wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt hat. Die Millennium GmbH hatte Dr. Grenz Untreue gegenüber der mobilcom AG vorgeworfen. Die Millennium GmbH hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, die von der Staatsanwaltschaft Kiel derzeit geprüft wird.
Das Landgericht Köln hat in einer Entscheidung die Argumentation der Millennium GmbH zurückgewiesen, dass der Treuhandvertrag für die von der Millennium GmbH und Gerhard Schmid gehaltenen Aktien sittenwidrig sei. Die im Eigentum von Sibylle Schmid-Sindram befindliche Millennium GmbH hatte vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung beantragt, dass der Treuhänder Prof. Dr. Helmut Thoma die Veräußerung von Aktien aus dem Treuhanddepot unterlassen solle. Auch die Insolvenz des Treugebers Gerhard Schmid habe den Treuhandvertrag nicht aufgelöst. Die diversen Kündigungen des Treuhandvertrages seien allesamt unwirksam.
Gerhard Schmid und die Millennium GmbH hatten sich vertraglich verpflichtet, ihre rund 27,9 Mio. Aktien, die ursprünglich einem Anteil von 42,42 Prozent an der Gesellschaft entsprachen, treuhänderisch verwalten zu lassen. Darüber hinaus war vertraglich vereinbart, dass der Treuhänder die Aktien aus dem Bestand der Millennium GmbH zugunsten der mobilcom AG veräußern kann, soweit diese Aktien nicht für die Schulden von Gerhard Schmid beziehungsweise Millennium den Banken verpfändet waren. Während die Banken rund 23,7 Mio. Aktien verwertet haben, hatte Thoma 4,2 Mio. Aktien veräußert, um die Verbindlichkeiten gegenüber der mobilcom AG zu reduzieren. Daraus war mobilcom ein Erlös von rund 44 Mio. Euro zugeflossen.
Und schließlich hat die Staatsanwaltschaft Köln das aufgrund einer Strafanzeige der Millennium GmbH gegen Treuhänder Prof. Dr. Helmut Thoma eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen „erwiesener Unschuld“ eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige „zumindest als leichtfertig erstattete unwahre Anzeige“ gewertet und der Millennium GmbH die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschuldigten auferlegt, was in Justizkreisen als überaus ungewöhnlich gilt. Millennium GmbH hatte Thoma vorgeworfen, die bei einer Bank verpfändeten Aktien zu Unrecht verwertet zu haben, obwohl Millennium zu diesem Zeitpunkt bereits klarstellende Schreiben der betreffenden Bank vorlagen.