0190-Dialer ab 14.12. 2003 rechtswidrig
Wie die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) mitteilt, darf ab dem 14. Dezember 2003 ausschließlich die Rufnummerngasse 0900-9 für den Gebrauch von Internetdialern genutzt werden. Kosten, die nach diesem Datum durch 0190-Dialer entstehen, müssen nicht gezahlt werden, da diese Dialer nicht den Anforderungen der RegTP entsprechen.
Seit Mitte August gilt weiterhin das neue Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er- und 0900er-Mehrwertdiensterufnummern. Hier werden weitere Mindestanforderungen gestellt, die die Rechtmäßigkeit von Dialern bestimmen. Durch die ausschließliche Nutzung der 0900-9-Nummerngasse ab 14.12. wurden diese Punkte nun um einen weiteren ergänzt.
Seit Mitte August gilt weiterhin das neue Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er- und 0900er-Mehrwertdiensterufnummern. Hier werden weitere Mindestanforderungen gestellt, die die Rechtmäßigkeit von Dialern bestimmen. Durch die ausschließliche Nutzung der 0900-9-Nummerngasse ab 14.12. wurden diese Punkte nun um einen weiteren ergänzt.