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Verbraucherschützer warnen vor dubiosen Rechnungen
Über Abrechnungen der Firma Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH Hamburg für eine so genannte gebührenpflichtige Serviceleistung in Höhe von 69,95 Euro beschweren sich zahlreiche Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucher-Zentrale Thüringen. Die Verbraucher sollen eine Internetseite besucht haben und ein Monatszugang für dieses Internetportal sei unter ihrer registrierten Telefonnummer bestellt worden.
Jedem Internetnutzer ist bekannt, dass bestimmte Internetangebote meist nur kostenpflichtig zu nutzen sind. Voraussetzung für eine Inrechnungstellung einer Leistung ist allerdings immer eine tatsächliche Bestellung oder vereinbarte bzw. gewollte Nutzung einer Leistung.
Die Verbraucherzentrale rät allen Rechnungsempfängern, sich nachweisen zu lassen, dass ein wirksamer Vertrag zu dem geforderten Entgelt abgeschlossen wurde.
Die massenhafte Versendung dieser Rechnungen, auch an Verbraucher anderer Bundesländer und die gleichlautenden Beschwerden, dass die angegebenen Internetseiten nicht besucht und keinerlei Vertragserklärungen abgegeben worden seien, lassen bei den Verbraucherschützern Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufkommen und nähren den Verdacht einer Abzockermasche.
Eine Strafanzeige ist anzuraten, wenn sicher ist, dass keinerlei Berechtigung für die Forderung gegeben ist.
Jedem Internetnutzer ist bekannt, dass bestimmte Internetangebote meist nur kostenpflichtig zu nutzen sind. Voraussetzung für eine Inrechnungstellung einer Leistung ist allerdings immer eine tatsächliche Bestellung oder vereinbarte bzw. gewollte Nutzung einer Leistung.
Die Verbraucherzentrale rät allen Rechnungsempfängern, sich nachweisen zu lassen, dass ein wirksamer Vertrag zu dem geforderten Entgelt abgeschlossen wurde.
Die massenhafte Versendung dieser Rechnungen, auch an Verbraucher anderer Bundesländer und die gleichlautenden Beschwerden, dass die angegebenen Internetseiten nicht besucht und keinerlei Vertragserklärungen abgegeben worden seien, lassen bei den Verbraucherschützern Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufkommen und nähren den Verdacht einer Abzockermasche.
Eine Strafanzeige ist anzuraten, wenn sicher ist, dass keinerlei Berechtigung für die Forderung gegeben ist.