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Bewährungsstrafen für Callcenter-Betreiber
Wegen Betrugs mit 0190-Nummern hat das Landgericht Oldenburg zwei Betreiber eines Callcenters zu jeweils einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die beiden Männer hatten im Jahr 2000 eine Firma gegründet, die bereits im Vorfeld auf Betrug ausgelegt war. "Sie wollten auf Dauer andere Leute bescheißen“, brachte es die Strafkammer in ihrer Urteilsbegründung drastisch auf den Punkt.
Die beiden 33-jährigen Männer verschickten zunächst insgesamt 23.000 Broschüren an Privatleute, in denen sie behaupteten, Marktforschung zu betreiben und nun geeignete Kandidaten zu suchen, um das Verhalten von Fernsehzuschauern zu erforschen. Anrufer sollten mit Geld und einem Flachbildschirm für ihre Mühe belohnt werden.
Etliche Adressaten ließen sich hiervon täuschen und riefen über eine horrende 0190-Nummer in dem Callcenter der Angeklagten an. Insgesamt bezifferte die Staatsanwaltschaft den entstandenen Schaden auf rund 50.000 Euro. Die geständigen Täter wurden zu jeweils einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Die beiden 33-jährigen Männer verschickten zunächst insgesamt 23.000 Broschüren an Privatleute, in denen sie behaupteten, Marktforschung zu betreiben und nun geeignete Kandidaten zu suchen, um das Verhalten von Fernsehzuschauern zu erforschen. Anrufer sollten mit Geld und einem Flachbildschirm für ihre Mühe belohnt werden.
Etliche Adressaten ließen sich hiervon täuschen und riefen über eine horrende 0190-Nummer in dem Callcenter der Angeklagten an. Insgesamt bezifferte die Staatsanwaltschaft den entstandenen Schaden auf rund 50.000 Euro. Die geständigen Täter wurden zu jeweils einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.