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Deutsche Telekom darf rückwirkend Entgelte erheben

22.01.2004 von
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat der Klage der Deutschen Telekom gegen die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in einem Punkt recht gegeben. Damit ist es dem Ex-Monopolisten erlaubt, ihren Wettbewerbern für erbrachte Leistungen, das genehmigte Entgelt nachträglich in Rechnung zu stellen.

Der zweite Klagepunkt gegen die Beschlüsse der Regulierungsbehörde wurde allerdings abgewiesen. Danach wird der Telekom untersagt eine Vertragsklausel zu verwenden, nach der die Leistungspflicht erst der Entgeltgenehmigung besteht. Das Gericht verpflichtet das Unternehmen dadurch zur sofortigen Gewährung des Netzzugangs.
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