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Spamming behindert eCommerce
Spamming blockiert die weitere Entwicklung des Einkaufens im Internet. Mehr als die Hälfte der Verbraucher kauft weniger im Netz ein, um den unerwünschten Werbemails zu entgehen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage unter 21.000 Verbrauchern weltweit. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert deshalb die Bundesregierung zu einem energischeren Vorgehen gegen Spamming und unerwünschte Werbung auf.
Die Bundesregierung hätte bis Oktober 2003 die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation umsetzen müssen. Wegen der verspäteten Umsetzung läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Werbemails nur nach der sogenannten Opt-in-Regel, das heißt nur mit vorheriger Zustimmung des Empfängers verschickt werden dürfen.
Bei der Online-Umfrage, die vom Trans Atlantic Consumer Dialogue (TACD), einem Forum von 65 Verbraucherorganisationen in der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten zwischen Oktober und Dezember durchgeführt wurde, gaben mehr als 80 Prozent der Verbraucher an, dass sie sich weltweite Regeln wünschen, nach denen Werbemails künftig nur noch nach vorheriger Zustimmung der Empfänger verschickt werden dürfen. Eine entsprechende Regelung gibt es inzwischen zwar in der EU - in den USA fehlt sie bislang jedoch.
Die zentralen Ergebnisse der Umfrage:
Eine überwältigende Mehrheit der Verbraucher fühlt sich durch Spam belästigt. 52 Prozent der Verbraucher kaufen wegen Spam weniger oder gar nicht im Internet. 84 Prozent der Verbraucher wollen ein Totalverbot unverlangter Werbemails. Die Mehrzahl der Befragten gab an, dass mehr als 40 Prozent ihrer elektronischen Post aus Werbemüll besteht. 83 Prozent der Verbraucher halten die meisten Werbebotschaften für irreführend oder betrügerisch. 82 Prozent der User verlangen von ihren Regierungen eine Opt-in-Regelung - danach sollen Werbemails nur dann verschickt werden dürfen, wenn der Empfänger ausdrücklich zugestimmt hat.
Die Bundesregierung hätte bis Oktober 2003 die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation umsetzen müssen. Wegen der verspäteten Umsetzung läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Werbemails nur nach der sogenannten Opt-in-Regel, das heißt nur mit vorheriger Zustimmung des Empfängers verschickt werden dürfen.
Bei der Online-Umfrage, die vom Trans Atlantic Consumer Dialogue (TACD), einem Forum von 65 Verbraucherorganisationen in der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten zwischen Oktober und Dezember durchgeführt wurde, gaben mehr als 80 Prozent der Verbraucher an, dass sie sich weltweite Regeln wünschen, nach denen Werbemails künftig nur noch nach vorheriger Zustimmung der Empfänger verschickt werden dürfen. Eine entsprechende Regelung gibt es inzwischen zwar in der EU - in den USA fehlt sie bislang jedoch.
Die zentralen Ergebnisse der Umfrage: