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Telekom-Aktionäre verklagen Börsenzulassungsstelle
Wie die VKK (Vereinigung geschädigter Kapitalanleger und Kreditnehmer e. V.) mitteilt, wird eine Klagegemeinschaft von mehreren Hundert Telekom-Aktionären die Börsenzulassungsstelle des Landes Hessen verklagen.
Das Verstreichen der Verjährungsfrist bzgl. der Telekom-Prospekthaftung am 26.5.2003 schien das "Aus" für die Ansprüche derjenigen zu sein, die diesen Termin nicht einhalten konnten. Nachdem ein von der VKK in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten nun aber die Ansicht stützt, dass der Börsenzulassungsstelle die behauptete Falschbewertung des Immobilienvermögens der Deutschen Telekom im Emissionsprospekt zum 3. Börsengang Mitte 2000 hätte auffallen müssen, haben sich bereits mehrere Hundert Kläger zusammen gefunden, um ihren mögliche Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der Differenz zwischen Kaufkurs und heutigem Kurs bzw. Verkaufskurs der T-Aktie gegenüber dem Land Hessen geltend zu machen. Da die Verjährungsfristen hier noch nicht abgelaufen sind, geht man davon aus, dass die Zulassungsstelle für den eingetretenen Schaden bei den Kleinaktionären zu haften hat.
Das Verstreichen der Verjährungsfrist bzgl. der Telekom-Prospekthaftung am 26.5.2003 schien das "Aus" für die Ansprüche derjenigen zu sein, die diesen Termin nicht einhalten konnten. Nachdem ein von der VKK in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten nun aber die Ansicht stützt, dass der Börsenzulassungsstelle die behauptete Falschbewertung des Immobilienvermögens der Deutschen Telekom im Emissionsprospekt zum 3. Börsengang Mitte 2000 hätte auffallen müssen, haben sich bereits mehrere Hundert Kläger zusammen gefunden, um ihren mögliche Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der Differenz zwischen Kaufkurs und heutigem Kurs bzw. Verkaufskurs der T-Aktie gegenüber dem Land Hessen geltend zu machen. Da die Verjährungsfristen hier noch nicht abgelaufen sind, geht man davon aus, dass die Zulassungsstelle für den eingetretenen Schaden bei den Kleinaktionären zu haften hat.