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Erbringung von Mehrwertdiensten als R-Gespräch untersagt

15.03.2004 von
Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion hat der Deutsche Bundestag mit der Verabschiedung der Novelle des Telekommunikationsgesetzes die Erbringung von Mehrwertdiensten als R-Gespräch untersagt. Besonders in Hotels häufen sich die Fälle, in denen Gäste mit der Direktwahlmöglichkeit Mehrwertdienste in Verbindung mit einem R-Gespräch bestellen. Diese Form der Telekommunikation birgt ein hohes Missbrauchspotenzial, denn der Hotelier sieht erst Wochen später in der Abrechnung, dass ein Mehrwertdienst von einem Gast in Anspruch genommen wurde. Das Verbot der Kombination eines Mehrwertdienstes als R-Gespräch soll Hoteliers davor schützen. Sollte zukünftig ein Anbieter einen Mehrwertdienst als R-Gespräch abrechnen, entfällt für den Anschlussinhaber die Zahlungspflicht.