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Telekommunikationsgesetz muss in den Vermittlungsausschuss
Der Bundesrat hat zu dem Telekommunikationsgesetz den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung angerufen. Mit dem Telekommunikationsgesetz sollen fünf neue europäische Vorgaben im Bereich des Telekommunikationsrechts in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Bundesrat spricht sich unter anderem für eine Speicherungspflicht von Verkehrsdaten bei den Telekommunikationsanbietern von sechs Monaten aus. Die Mobilfunkunternehmen sollen verpflichtet werden, personenbezogene Daten der Kunden von Prepaid-Karten sowie von Kunden bei Verträgen über "Kredit-Produkte" und Festnetzanschlüsse im öffentlichen Sicherheits- und Strafverfolgungsinteresse zu erheben. Ein Zugriff auf Passwörter soll ermöglicht werden.
Der Bundesrat spricht sich unter anderem für eine Speicherungspflicht von Verkehrsdaten bei den Telekommunikationsanbietern von sechs Monaten aus. Die Mobilfunkunternehmen sollen verpflichtet werden, personenbezogene Daten der Kunden von Prepaid-Karten sowie von Kunden bei Verträgen über "Kredit-Produkte" und Festnetzanschlüsse im öffentlichen Sicherheits- und Strafverfolgungsinteresse zu erheben. Ein Zugriff auf Passwörter soll ermöglicht werden.