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Verbraucherschützer: SMS-Anbieter missachtet Datenschutz
Eine Hamburger Firma versuchte im letzten Jahr mit dubiosen Rechnungen für ein SMS-Paket betroffenen Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen. Angeblich sollen die Kunden dieses Paket per Handy bestellt haben. Als Nachweis für die Bestellung und die Nutzung des Chats legte die Firma detaillierte Einzelverbindungsnachweise mit kompletter Rufnummer vor. Beigefügt waren außerdem die Inhalte der angeblich versandten SMS.
Hierin liegt nach Auffassung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. ein eklatanter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Die Speicherung der vollständigen Rufnummern und insbesondere die Speicherung der Inhalte der gesendeten SMS ist ohne die Einwilligung des Verbrauchers unzulässig und verstößt gegen das Fernmeldegeheimnis.
Die Verbraucherzentrale informierte den Bundesbeauftragten für den Datenschutz über die Vorgänge. Sowohl der Bundesbeauftragte für den Datenschutz als auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bestätigten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. nun ihre Auffassung.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte forderte darauf hin die Firma auf, die bisher gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen und zukünftig eine entsprechende Speicherung ohne Einwilligung der Betroffenen zu unterlassen.
Hierin liegt nach Auffassung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. ein eklatanter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Die Speicherung der vollständigen Rufnummern und insbesondere die Speicherung der Inhalte der gesendeten SMS ist ohne die Einwilligung des Verbrauchers unzulässig und verstößt gegen das Fernmeldegeheimnis.
Die Verbraucherzentrale informierte den Bundesbeauftragten für den Datenschutz über die Vorgänge. Sowohl der Bundesbeauftragte für den Datenschutz als auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bestätigten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. nun ihre Auffassung.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte forderte darauf hin die Firma auf, die bisher gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen und zukünftig eine entsprechende Speicherung ohne Einwilligung der Betroffenen zu unterlassen.