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Gericht erklärt Aufsichtsratswahl bei Mobilcom für ungültig
Das Landgericht Flensburg hat die Wahl von Dr. Horst Dietz in den Aufsichtsrat von Mobilcom in der außerordentlichen Hauptversammlung im Januar 2003 für unwirksam erklärt. Eine Begründung liegt noch nicht vor. Ulrich Kalthoff, Chefjustitiar der mobilcom, meint aber, dass dies keine praktische Auswirkung habe. In der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2004 sei die Bestätigung des Mandats von Dr. Horst Dietz zur Wahl ohnehin vorgesehen. Mit der Bestätigung dieser Wahl werde sich diese formale Frage erledigen. mobilcom wird prüfen, ob gleichwohl Berufung eingelegt wird.