100%
0%
TELE2 erwirkt einstweilige Verfügung gegen Deutsche Telekom
Auf Antrag der TELE2 hat das Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom AG wegen irreführender Behauptungen zum Spezialtarif "AktivPlus xxl" erlassen. Das Landgericht Bonn hat der Deutschen Telekom wahrheitswidrige Behauptungen gegenüber Verbrauchern zur Nutzung von Call by Call und Preselection bei diesem Tarif untersagt.
Die Deutsche Telekom gab an Kunden die Fehlinformation, dass es Nutzern des "AktivPlus xxl"-Tarifes verwehrt sei, durch das Vorwählen einer Call by Call-Nummer die Tarife von TELE2 für sich zu nutzen. Zudem behauptete die Deutsche Telekom gegenüber Verbrauchern, dass es nicht möglich sei, im Rahmen der Telekom-Spezialtarife "AktivPlus xxl"und "-Net xxl" Preselection vorzunehmen.
Das Landgericht Bonn untersagte der Deutschen Telekom mit sofortiger Wirkung die Behauptung der genannten falschen Tatsachen und droht der Deutschen Telekom AG bei Zuwiderhandlung mit bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld. Die Eilentscheidung des Landgerichts kann angefochten werden. (te)
Die Deutsche Telekom gab an Kunden die Fehlinformation, dass es Nutzern des "AktivPlus xxl"-Tarifes verwehrt sei, durch das Vorwählen einer Call by Call-Nummer die Tarife von TELE2 für sich zu nutzen. Zudem behauptete die Deutsche Telekom gegenüber Verbrauchern, dass es nicht möglich sei, im Rahmen der Telekom-Spezialtarife "AktivPlus xxl"und "-Net xxl" Preselection vorzunehmen.
Das Landgericht Bonn untersagte der Deutschen Telekom mit sofortiger Wirkung die Behauptung der genannten falschen Tatsachen und droht der Deutschen Telekom AG bei Zuwiderhandlung mit bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld. Die Eilentscheidung des Landgerichts kann angefochten werden. (te)
Weitere Informationen:
Anbieter Tele2
Tarifrechner Festnetz