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H+BEDV hält am AntiVir Dialer-Schutz fest
Der Sicherheitsspezialist H+BEDV Datentechnik GmbH hat die Mitteilung über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Dialeranbieters Online Ideas zur Kenntnis genommen. Die H+BEDV hält aber an seinem AntiVir Dialer-Schutz fest.
H+BEDV weist jedoch darauf hin, dass AntiVir jedem Anwender die Entscheidung über das Starten bzw. Entfernen kostenpflichtiger Einwahlprogramme aus dem System selbst überlasse.
Sowohl die AntiVir Business Security Lösungen der Professional Edition als auch die für Privatanwender kostenlose AntiVir-Personal Edition spürt 0190er- und 0900er- Einwahlprogramme auf und überlässt dem Anwender die Entscheidung, ob er den Dialer starten bzw. entfernen möchte oder nicht. Die Gefahr, durch AntiVir auch gewollt installierte Dialer zu löschen, sei demnach praktisch ausgeschlossen.
Nach Auffassung von Online Ideas bzw. deren Anwälten stelle die AntiVir-Software in ihrer derzeitigen Form im Hinblick auf Erkennung und Behandlung von Dialern eine unerlaubte und sittenwidrige Handlung dar.
Wie weiterhin bekannt wurde, ist bereits ein weiterer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die H+BEDV in Sachen Dialer gescheitert. Der Antrag der mainpean GmbH gegen die H+BEDV Datentechnik GmbH ist vom Landgericht Hamburg zurückgewiesen worden.
H+BEDV weist jedoch darauf hin, dass AntiVir jedem Anwender die Entscheidung über das Starten bzw. Entfernen kostenpflichtiger Einwahlprogramme aus dem System selbst überlasse.
Sowohl die AntiVir Business Security Lösungen der Professional Edition als auch die für Privatanwender kostenlose AntiVir-Personal Edition spürt 0190er- und 0900er- Einwahlprogramme auf und überlässt dem Anwender die Entscheidung, ob er den Dialer starten bzw. entfernen möchte oder nicht. Die Gefahr, durch AntiVir auch gewollt installierte Dialer zu löschen, sei demnach praktisch ausgeschlossen.
Nach Auffassung von Online Ideas bzw. deren Anwälten stelle die AntiVir-Software in ihrer derzeitigen Form im Hinblick auf Erkennung und Behandlung von Dialern eine unerlaubte und sittenwidrige Handlung dar.
Wie weiterhin bekannt wurde, ist bereits ein weiterer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die H+BEDV in Sachen Dialer gescheitert. Der Antrag der mainpean GmbH gegen die H+BEDV Datentechnik GmbH ist vom Landgericht Hamburg zurückgewiesen worden.