0%
0%
Wettbewerbszentrale mahnt Sony-Werbung ab
Die Wettbewerbszentrale hat ein kürzlich verbreitetes Werbemailing der Firma Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH abgemahnt. Das Mailing hat zu massiven Verbraucherbeschwerden geführt. Es bestand aus einem bräunlichen Umschlag mit einem Stempel „US Army Postal Service“ und enthielt einen blutgetränkten Stofffetzen mit der Aufschrift „Wir stecken in der Scheisse – hol uns hier raus“.
Betroffene Bürger vermuteten hinter dieser Zusendung, die keinen Hinweis auf den eigentlichen Absender enthielt, den Hilferuf eines in einem Krisengebiet stationierten Freundes oder Verwandten. Tatsächlich sollte hier jedoch Werbung für ein neues Computerspiel gemacht werden.
Die Wettbewerbszentrale hat diese Art der Werbung als grobe Form der Tarnung von Werbung und Verschleierung der Identität des Werbenden wie auch der unzulässigen Werbung mit Angstgefühlen beanstandet. „Bei dieser Werbung geht es nicht allein um Fragen des guten Geschmacks, sondern vielmehr um die Täuschung des Verbrauchers über den Charakter der Zusendung“, so Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale. „Es ist auch wettbewerbsrechtlich nicht hinnehmbar, aufgrund einer solchen Irreführung mit der Angst und Besorgnis von Bürgern über das Schicksal in Krisengebieten eingesetzter nahe stehender Personen zu spielen“, so Schönheit weiter.
Sony Computer Entertainment hatte bis 16. April 2004, 12.00 Uhr Zeit, die Werbung einzustellen und sich strafbewehrt zur Unterlassung zu verpflichten. Dem ist das Unternehmen nachgekommen.
Betroffene Bürger vermuteten hinter dieser Zusendung, die keinen Hinweis auf den eigentlichen Absender enthielt, den Hilferuf eines in einem Krisengebiet stationierten Freundes oder Verwandten. Tatsächlich sollte hier jedoch Werbung für ein neues Computerspiel gemacht werden.
Die Wettbewerbszentrale hat diese Art der Werbung als grobe Form der Tarnung von Werbung und Verschleierung der Identität des Werbenden wie auch der unzulässigen Werbung mit Angstgefühlen beanstandet. „Bei dieser Werbung geht es nicht allein um Fragen des guten Geschmacks, sondern vielmehr um die Täuschung des Verbrauchers über den Charakter der Zusendung“, so Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale. „Es ist auch wettbewerbsrechtlich nicht hinnehmbar, aufgrund einer solchen Irreführung mit der Angst und Besorgnis von Bürgern über das Schicksal in Krisengebieten eingesetzter nahe stehender Personen zu spielen“, so Schönheit weiter.
Sony Computer Entertainment hatte bis 16. April 2004, 12.00 Uhr Zeit, die Werbung einzustellen und sich strafbewehrt zur Unterlassung zu verpflichten. Dem ist das Unternehmen nachgekommen.