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freenet erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Telekom
Die freenet.de AG erwirkte vor dem Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom AG. freenet.de hat Kenntnis davon, dass zu freenet gewechselte Preselection-Kunden ohne deren Einverständnis von der Telekom angerufen wurden: Bei diesem Anruf wurde ihnen ein anderer Preselection-Tarif angeboten.
Im vorliegenden Fall wurde der Kunde, obwohl er dies ausdrücklich nicht wünschte, in einen anderen Telefontarif umgestellt. Weiter war die DTAG trotz mehrfachen Einspruchs des Kunden nicht bereit, diese eigenmächtig vorgenommene Handlung wieder rückgängig zu machen. Dieses Vorgehen hat das Landgericht Bonn mit einer Einstweiligen Verfügung der Telekom nun untersagt.
Bereits Anfang März erließ das Landgericht München in einem ähnlichen Falleine einstweilige Verfügung gegen die Deutschen Telekom und gab damit dem Antrag des Wettbewerbers Tele2 statt, in dem die Telefongesellschaft der Telekom vorwarf, die Listen der von ihr geworbenen Preselection-Kunden gezielt zu nutzen, um eben diese Kunden zurückzugewinnen.
Im vorliegenden Fall wurde der Kunde, obwohl er dies ausdrücklich nicht wünschte, in einen anderen Telefontarif umgestellt. Weiter war die DTAG trotz mehrfachen Einspruchs des Kunden nicht bereit, diese eigenmächtig vorgenommene Handlung wieder rückgängig zu machen. Dieses Vorgehen hat das Landgericht Bonn mit einer Einstweiligen Verfügung der Telekom nun untersagt.
Bereits Anfang März erließ das Landgericht München in einem ähnlichen Falleine einstweilige Verfügung gegen die Deutschen Telekom und gab damit dem Antrag des Wettbewerbers Tele2 statt, in dem die Telefongesellschaft der Telekom vorwarf, die Listen der von ihr geworbenen Preselection-Kunden gezielt zu nutzen, um eben diese Kunden zurückzugewinnen.