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Verbraucherzentrale fordert klare Preisangabe für Premium SMS
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kritisiert die unzulängliche Preisangabe bei Premium SMS. Diese ist oft zu klein, kaum erkennbar oder bei Fernsehwerbung nicht während der gesamten Werbedauer eingeblendet. Die Hinweise auf den Preis werden so leicht übersehen.
Unterbleibt die Preisangabe, so kann der Kunde nach Auffassung der Verbraucherzentrale davon ausgehen, dass für die Kurzmitteilung die normalen SMS-Kosten berechnet werden. Erscheinen auf der Rechnung trotzdem höhere Kosten rät die Verbraucherzentrale, die Rechnung zu reklamieren und den Rechnungsbetrag mit Hinweis auf die fehlende Preisangabe in der Werbung um die entsprechenden Kosten zu kürzen. Das Verbindungsentgelt für eine normale SMS sollte allerdings bezahlt werden.
Unterbleibt die Preisangabe, so kann der Kunde nach Auffassung der Verbraucherzentrale davon ausgehen, dass für die Kurzmitteilung die normalen SMS-Kosten berechnet werden. Erscheinen auf der Rechnung trotzdem höhere Kosten rät die Verbraucherzentrale, die Rechnung zu reklamieren und den Rechnungsbetrag mit Hinweis auf die fehlende Preisangabe in der Werbung um die entsprechenden Kosten zu kürzen. Das Verbindungsentgelt für eine normale SMS sollte allerdings bezahlt werden.