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RegTP veröffentlicht Sanktionen gegen Rufnummernmissbrauch
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat heute auf ihrer Internetseite eine Tabelle veröffentlicht, die von ihr eingeleitete Maßnahmen bei Verstößen gegen das Mehrwertdienstegesetz (MWDG) enthält. Dabei handelt es sich nicht nur um Verstöße mittels Dialer, sondern auch um die rechtswidrige Nutzung von (0)190er/(0)900er Rufnummern für Angebote z. B. über Telefon oder Fax. Findet der Verbraucher einen genutzten Service in der Tabelle wieder, kann er dort erkennen, ob eine Zahlungspflicht besteht oder nicht.
Die meisten Verfehlungen im Internet sind festzustellen beim Angebot von nicht registrierten oder nicht gesetzeskonformen Dialern oder aber bei kostenpflichtigen Dialern, die falsche Rufnummerngassen nutzen.
Bei der Telefonie liegen die meisten Verstöße bei der Überschreitung der Preisobergrenze und fehlender Preisansage.
Die Reg TP hat die Befugnis, Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Rufnummern sicherzustellen. Bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung von (0)190er/(0)900er Rufnummern kann die Reg TP im Einzelfall die Abschaltung der Rufnummer anordnen, die Rufnummer entziehen, die Rechnungslegung oder das Inkasso untersagen. Es können auch verschiedene Sanktionen gleichzeitig verhängt werden.
Die meisten Verfehlungen im Internet sind festzustellen beim Angebot von nicht registrierten oder nicht gesetzeskonformen Dialern oder aber bei kostenpflichtigen Dialern, die falsche Rufnummerngassen nutzen.
Bei der Telefonie liegen die meisten Verstöße bei der Überschreitung der Preisobergrenze und fehlender Preisansage.
Die Reg TP hat die Befugnis, Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Rufnummern sicherzustellen. Bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung von (0)190er/(0)900er Rufnummern kann die Reg TP im Einzelfall die Abschaltung der Rufnummer anordnen, die Rufnummer entziehen, die Rechnungslegung oder das Inkasso untersagen. Es können auch verschiedene Sanktionen gleichzeitig verhängt werden.