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VATM: RegTP darf 10-Cent-Bündeltarif nicht genehmigen
Mit großer Sorge blickt der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. auf das Verfahren der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zur Genehmigung des von der Telekom beantragten 10-Cent-Tarifs. Bei einer Anhörung gab es deutliche Anzeichen, dass die RegTP die wettbewerbsbeeinträchtigenden Bündeltarife nicht verhindern will.
Der Tarif beinhaltet nach Meinung des VATM noch wettbewerbsschädlichere Komponenten als die bisher von der Regulierungsbehörde genehmigten Bündeltarife. Es drohe eine Remonopolisierung des gesamten Verbindungsmarktes und eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung für alternative Anbieter. Auf die Infrastrukturanbieter würde ein zusätzlicher Preisdruck ausgeübt, der Investitionen massiv gefährden würde. Der 10-Cent-Antrag schließt Preselection rechtlich, vor allem aber auch wirtschaftlich aus und entzieht diesen Angebotsformen die wirtschaftliche Grundlage.
Experten wie Monopolkommission und Bundeskartellamt und nicht zuletzt der BGH haben in aller Deutlichkeit auf die wettbewerbsschädliche Wirkung dieser Tarife hingewiesen. Die Beschlusskammer trifft voraussichtlich Anfang nächster Woche ihre interne Entscheidung über die Genehmigung des 10-Cent-Tarifs, bevor sie dem Bundeskartellamt die Entscheidung zur Stellungnahme zuleitet.
Der Tarif beinhaltet nach Meinung des VATM noch wettbewerbsschädlichere Komponenten als die bisher von der Regulierungsbehörde genehmigten Bündeltarife. Es drohe eine Remonopolisierung des gesamten Verbindungsmarktes und eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung für alternative Anbieter. Auf die Infrastrukturanbieter würde ein zusätzlicher Preisdruck ausgeübt, der Investitionen massiv gefährden würde. Der 10-Cent-Antrag schließt Preselection rechtlich, vor allem aber auch wirtschaftlich aus und entzieht diesen Angebotsformen die wirtschaftliche Grundlage.
Experten wie Monopolkommission und Bundeskartellamt und nicht zuletzt der BGH haben in aller Deutlichkeit auf die wettbewerbsschädliche Wirkung dieser Tarife hingewiesen. Die Beschlusskammer trifft voraussichtlich Anfang nächster Woche ihre interne Entscheidung über die Genehmigung des 10-Cent-Tarifs, bevor sie dem Bundeskartellamt die Entscheidung zur Stellungnahme zuleitet.