Seite bewerten:
100%
0%

8-Wochen-Einspruchsfrist gegen Telekomrechnung unwirksam

25.06.2004 von
Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telefonanbieters, wonach Kunden innerhalb von acht Wochen ab Rechnungsdatum Einspruch gegen die Rechnung erheben müssen, unwirksam ist.

Die Deutsche Telekom verlangt von einem ihrer Kunden die Zahlung von rund 3.900 Euro. Die Beklagte hat bestritten, dass bestimmte Verbindungen, die mit etwa 3.650 Euro berechnet waren, von ihrem Apparat aus hergestellt wurden. Sie hatte jedoch die damals geltende achtwöchige Einwendungsfrist versäumt. Die Vorinstanzen hielten sie damit für beweispflichtig für ihre Behauptung, die Telefonate seien nicht von ihrem Anschluss aus geführt worden. Weil ihr dieser Beweis nicht gelungen war, ist die Beklagte zur Zahlung des strittigen Betrages verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof hat die Klausel der achtwöchigen Einwendungsfrist jedoch für unwirksam erklärt. § 16 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) enthält unter anderem für den Sachverhalt, dass der Kunde bestreitet, einzelne Verbindungen seien von seinem Telefon aus hergestellt worden, eine für den Anschlussinhaber günstigere Regelung, die zwingendes Recht ist. Nach dieser Bestimmung ist der Anbieter vom Nachweis für die Herstellung der berechneten Einzelverbindungen nur dann entlastet, wenn die Verbindungsdaten berechtigt gelöscht wurden. In dem beschriebenen Fall waren die Daten erst dann zu löschen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 80 Tagen nach Rechnungsversand Einwendungen erhoben hatte.

Weitere Voraussetzung für die Entlastung des Anbieters von der Nachweispflicht ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 TKV, dass der Kunde in drucktechnisch deutlich gestalteter Form auf die nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespeicherter Verbindungsdaten hingewiesen wurde.

Die Beklagte hatte zwar auch die 80-Tagefrist versäumt. Da aber unklar blieb, ob sie den Anforderungen des § 16 Abs. 2 Satz 1 TKV entsprechend belehrt worden war, konnte der Senat keine eigene Entscheidung über die Beweislast treffen. Er hat deshalb die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Aktuelle News
freenet Aktion: 20 GB 5G Telekom für 7,99 €

18.01.2025: Ab sofort gibt es bei freenet eine Handy-Tarifaktion mit einer 20 GB Allnet Flat für nur 7,99 € im ...weiter

congstar Aktion Januar 2025

15.01.2025: Die nächste congstar Aktion im Januar 2025: Wegfall der Bereitstellungspreise für die Allnet Flat und ...weiter

o2 erhöht das Datenvolumen für alle Prepaidkund:innen

15.01.2025: Mit einem kräftigen Datenupgrade in das neue Jahr starten: O2 erhöht ab dem 15. Januar 2025 das Datenvolumen in den ...weiter

Xiaomi stellt die Redmi Note 14 Serie vor

10.01.2025: Xiaomi kündigt den Marktstart der Redmi Note 14 Serie an. Die neueste Produktreihe umfasst fünf innovative ...weiter

Neue Xiaomi Smartphones für 2025: POCO X7 Serie

09.01.2025: POCO X7 Serie: Einzigartige Performance trifft auf markantes Design POCO erweitert seine X-Serie mit der ...weiter

Call by Call wird zum 31.12.2024 eingestellt

30.12.2024: Call by Call bzw. die Spar-Vorwahlen im Festnetz werden zum 31.12.24 eingestellt. Das hat auch Auswirkungen auf ...weiter

Lidl Connect: Bis zu 100 Prozent mehr Datenvolumen

23.12.2024: Die 5G-Prepaid-Tarif „Smart S“, „Smart M“ und „Smart L“ von Lidl Connect bieten ab dem 7. Januar ein bis zu 100 ...weiter

Neues klarmobil Sim Only Portfolio

16.12.2024: Ab sofort wechselt das Portfolio auf der klarmobil.de. Die Tarife sind im besten 5G D-Netz - und es ...weiter

weitere News