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Freenet erwirkt einstweilige Verfügung gegen Telekom

07.07.2004 von
Die Hamburger freenet AG hat erneut eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom AG erwirkt. Das Landgericht Kiel untersagte der Telekom, die von freenet zur Preselection-Umstellung übermittelten Kundendaten für etwas anderes zu nutzen als die Auftragsbearbeitung. Die Telekom hatte diese Daten genutzt, um die freenet-Kunden anzurufen und ihnen ihre eigenen Produkte anzubieten.

Preselection-Anbieter müssen der Deutschen Telekom die Daten ihrer Neukunden übermitteln, damit diese die Umstellung auf den Preselection-Dienst vornehmen kann. Bereits im April hatte freenet eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom erwirkt. Im damaligen Fall wurden Kunden ohne deren Einverständnis angerufen und gegen ihren ausdrücklichen Wunsch von der Telekom in einen anderen Tarif eingestuft.