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EU-Kommission beanstandet Roaming-Tarife in Großbritannien
Die EU-Kommission hat zwei Mobilnetzbetreibern Großbritannien, O2 und Vodafone, je eine "Mitteilung der Beschwerdepunkte" übermittelt. Die Beschwerde bezieht sich auf die Tarife, welche anderen Mobilnetzbetreibern von O2 bzw. Vodafone für Auslandsroaming in Rechnung gestellt wurden.
Die Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass Vodafone von 1991 bis mindestens Ende September 2003 seine beherrschende Stellung auf dem britischen Markt bei der Bereitstellung von Auslandsroaming-Diensten auf Großkundenebene über das Vodafone-Netz ausgenutzt hat. Der Missbrauch bestand darin, dass das Unternehmen den europäischen Mobilnetzbetreibern unfaire und überhöhte Inter Operator Tarife in Rechnung stellte.
Bei den von O2 für den Zeitraum Anfang 1998 bis mindestens Ende September 2003 abgerechneten IOT gelangte die Kommission zu denselben Schlussfolgerungen.
Aus den Belegen, welche im Rahmen der Juli 2001 durchgeführten Untersuchungen gesammelt wurden, leitet die Kommission ab, dass jedes individuelle britische Netz zumindest während des Zeitraums von 1997/1998 bis Ende September 2003 einen getrennten Markt darstellte. Sowohl Vodafone als auch O2 verfügten in ihren jeweiligen Netzen über eine beherrschende Stellung.
Zur Höhe der IOT ergaben die Untersuchungen, dass die in Frage stehenden Roaming-Dienste Gewinne abwarfen, die mehrfach so hoch waren wie vergleichbare Dienste anderer Mobilnetzbetreiber. Insbesondere der Preis der Roaming-Gespräche überstieg bei weitem die Gebühren, die Vodafone und O2 während des genannten Zeitraums für ähnliche von britischen Teilnehmern geführte Gespräche abgerechnet hatte, denen O2 und Vodafone Übertragungszeit für Großkunden bereitgestellt hatten. Die Bereitstellung der Übertragungszeit weist für beide Dienste jedoch erhebliche Ähnlichkeiten auf. Daher stellt die Kommission die enormen Preisunterschiede zwischen zwei im Grunde vergleichbaren Diensten in Frage.
In der Mitteilung der Beschwerdepunkte ist der vorläufige Standpunkt der Kommission bei Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln niedergelegt. Sowohl Vodafone als auch O2 wird nun Gelegenheit gegeben, sich zu den vorläufigen Untersuchungsergebnissen der Kommission schriftlich und im Rahmen einer Anhörung zu äußern. Doch greifen diese vorläufigen Untersuchungsergebnisse dem Ergebnis der Untersuchung keinesfalls vor.
Die Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass Vodafone von 1991 bis mindestens Ende September 2003 seine beherrschende Stellung auf dem britischen Markt bei der Bereitstellung von Auslandsroaming-Diensten auf Großkundenebene über das Vodafone-Netz ausgenutzt hat. Der Missbrauch bestand darin, dass das Unternehmen den europäischen Mobilnetzbetreibern unfaire und überhöhte Inter Operator Tarife in Rechnung stellte.
Bei den von O2 für den Zeitraum Anfang 1998 bis mindestens Ende September 2003 abgerechneten IOT gelangte die Kommission zu denselben Schlussfolgerungen.
Aus den Belegen, welche im Rahmen der Juli 2001 durchgeführten Untersuchungen gesammelt wurden, leitet die Kommission ab, dass jedes individuelle britische Netz zumindest während des Zeitraums von 1997/1998 bis Ende September 2003 einen getrennten Markt darstellte. Sowohl Vodafone als auch O2 verfügten in ihren jeweiligen Netzen über eine beherrschende Stellung.
Zur Höhe der IOT ergaben die Untersuchungen, dass die in Frage stehenden Roaming-Dienste Gewinne abwarfen, die mehrfach so hoch waren wie vergleichbare Dienste anderer Mobilnetzbetreiber. Insbesondere der Preis der Roaming-Gespräche überstieg bei weitem die Gebühren, die Vodafone und O2 während des genannten Zeitraums für ähnliche von britischen Teilnehmern geführte Gespräche abgerechnet hatte, denen O2 und Vodafone Übertragungszeit für Großkunden bereitgestellt hatten. Die Bereitstellung der Übertragungszeit weist für beide Dienste jedoch erhebliche Ähnlichkeiten auf. Daher stellt die Kommission die enormen Preisunterschiede zwischen zwei im Grunde vergleichbaren Diensten in Frage.
In der Mitteilung der Beschwerdepunkte ist der vorläufige Standpunkt der Kommission bei Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln niedergelegt. Sowohl Vodafone als auch O2 wird nun Gelegenheit gegeben, sich zu den vorläufigen Untersuchungsergebnissen der Kommission schriftlich und im Rahmen einer Anhörung zu äußern. Doch greifen diese vorläufigen Untersuchungsergebnisse dem Ergebnis der Untersuchung keinesfalls vor.