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Telekom muss Kündigungsfrist für XXL-Tarif senken
Die Deutsche Telekom muss auf Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) die Kündigungsgebühr bei ihren XXL-Tarifen streichen und gleichzeitig die Kündigungsfrist senken. Demnach werde die Kündigungsfrist von drei Monaten auf die bei normalen Analog- oder ISDN-Anschluss geltenden sechs Werktage verringert. Das bestätigte ein Sprecher der RegTP Focus online.
Konkurrenten der Deutschen Telekom hatten sich bei der RegTP über unfaire Wettbewerbsbedingungen beschwert. Die XXL-Option ist mit einer Frist von sechs Werktagen kündbar. Tatsächlich aber binden sich die meisten XXL-Kunden drei Monate, weil sie den Tarif im Paket mit dem Telefonanschluss T-Net oder T-ISDN erwerben. Diese längere Frist wurde nun vom Regulierer verworfen.
Gleichzeitig wurde auch das Kündigungsentgelt in Höhe von 25,81 Euro verworfen, das gezahlt werden muss, wenn Kunden die Tarifoption kündigen und zu einem normalen Telekom-Standardanschluss zurückkehren wollen.
Konkurrenten der Deutschen Telekom hatten sich bei der RegTP über unfaire Wettbewerbsbedingungen beschwert. Die XXL-Option ist mit einer Frist von sechs Werktagen kündbar. Tatsächlich aber binden sich die meisten XXL-Kunden drei Monate, weil sie den Tarif im Paket mit dem Telefonanschluss T-Net oder T-ISDN erwerben. Diese längere Frist wurde nun vom Regulierer verworfen.
Gleichzeitig wurde auch das Kündigungsentgelt in Höhe von 25,81 Euro verworfen, das gezahlt werden muss, wenn Kunden die Tarifoption kündigen und zu einem normalen Telekom-Standardanschluss zurückkehren wollen.