VoIP: Zuteilungsregeln für Rufnummern in November
"Voice over IP (VoIP) bietet die Chance für Innovationen, neue Dienstleistungen und eine Belebung des Wettbewerbs. Die Kunden können von einer größeren Angebotsvielfalt profitieren", sagte der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Matthias Kurth, heute in seiner Eröffnungsrede auf der Forumsveranstaltung der RegTP in Bonn zum Thema "Voice over IP – Revolution oder Evolution auf dem TK-Markt?"
Kurth präsentierte erste Auswertungsergebnisse der von der RegTP durchgeführten Anhörung zu Voice over IP. Themenschwerpunkte, die Kurth herausstellte, waren Fragen zum Notruf, zur Nummerierung sowie die Frage der Entbündelung von DSL-Anschluss und Telefonanschluss.
Beim Thema Notruf geht es nicht nur um die grundsätzliche Frage, wer zur Erbringung des Notrufs verpflichtet ist, sondern auch um die Klärung technischer Fragen wie die Lenkung von Notrufen zur örtlich nächstgelegenen Notrufstelle. Hier seien die Techniker gefordert, praktikable und preiswerte Lösungen zu konzipieren, so Matthias Kurth.
Im Zusammenhang mit der Nummerierung kündigte Kurth an, am 24. November dieses Jahres die Zuteilungsregeln für nationale Rufnummern in der Gasse (0)32 zu veröffentlichen. Nach den Planungen der RegTP können unmittelbar danach Anträge gestellt werden; erste Zuteilungen sollen nach Möglichkeit bereits im Januar 2005 erfolgen. Darüber hinaus sollen die Grundlagen der Nutzung geographischer Ortsnetzrufnummern überprüft werden. Dabei geht es insbesondere um die Ergänzung des Anschlussprinzips durch das Wohnort- bzw. Standortprinzip sowie die Antragsberechtigung für Diensteanbieter. Entsprechende Überlegungen müssen jedoch mit dem Markt diskutiert werden. In jedem Fall soll aber am Ortsnetzbezug der geographischen Rufnummern festgehalten werden.
Kurth präsentierte erste Auswertungsergebnisse der von der RegTP durchgeführten Anhörung zu Voice over IP. Themenschwerpunkte, die Kurth herausstellte, waren Fragen zum Notruf, zur Nummerierung sowie die Frage der Entbündelung von DSL-Anschluss und Telefonanschluss.
Beim Thema Notruf geht es nicht nur um die grundsätzliche Frage, wer zur Erbringung des Notrufs verpflichtet ist, sondern auch um die Klärung technischer Fragen wie die Lenkung von Notrufen zur örtlich nächstgelegenen Notrufstelle. Hier seien die Techniker gefordert, praktikable und preiswerte Lösungen zu konzipieren, so Matthias Kurth.
Im Zusammenhang mit der Nummerierung kündigte Kurth an, am 24. November dieses Jahres die Zuteilungsregeln für nationale Rufnummern in der Gasse (0)32 zu veröffentlichen. Nach den Planungen der RegTP können unmittelbar danach Anträge gestellt werden; erste Zuteilungen sollen nach Möglichkeit bereits im Januar 2005 erfolgen. Darüber hinaus sollen die Grundlagen der Nutzung geographischer Ortsnetzrufnummern überprüft werden. Dabei geht es insbesondere um die Ergänzung des Anschlussprinzips durch das Wohnort- bzw. Standortprinzip sowie die Antragsberechtigung für Diensteanbieter. Entsprechende Überlegungen müssen jedoch mit dem Markt diskutiert werden. In jedem Fall soll aber am Ortsnetzbezug der geographischen Rufnummern festgehalten werden.