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Hamburger Polizei: Dialer-Ermittlungen vornehmlich im Ausland
Der ungerechtfertigte Versand von Rechnungen durch 2 Hamburger Firmen, die mittels eines heimlich installierten Einwahlprogramms (Dialer) an die Rufnummern von Internetnutzern gelangten, wurde durch die Ermittlungs-Gruppe EG 041 der Hamburger Polizei erfolgreich beendet.
Seit Ende letzten Jahres erhielten Internetnutzer aus dem gesamten Bundesgebiet Rechnungen von Abrechnungsgesellschaften aus Hamburg, weil sie angeblich über das Internet ein Monatsabonnement für die Nutzung von Sex-Webseiten vertraglich vereinbart hätten. Die Rechnungen beliefen sich über Beträge von 49,00 bis hin zu 69,90 Euro. Die Rechnungsempfänger waren sich in der Regel nicht bewusst, einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. Spätestens nach dem Erhalt mehrerer Mahnungen und dem letztendlich folgenden Schreiben einer Inkassofirma hielten viele Anwender den Druck nicht mehr aus und beglichen die unberechtigte Forderung.
Vielen Rechnungsempfängern war nicht bewusst, dass sie nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 04. März 2004 – III ZR 96/03) nicht zur Zahlung des Rechnungsbetrages verpflichtet gewesen wären, soweit sich der Dialer heimlich auf ihrem Computer installierte. Nachdem viele Rechnungsempfänger Strafanzeigen erstatteten reagierte die Polizei Hamburg mit der Einrichtung einer Ermittlungsgruppe auf das neue Phänomen. Die EG 041 erwies sich als sehr schlagkräftig: mit zwei großangelegten Durchsuchungseinsätzen im Juni und August diesen Jahres beendete sie zunächst die weitere Tatausführung zweier Hamburger Abrechnungsgesellschaften. Zwei Täter wurden vorläufig festgenommen und 80 Rechner sichergestellt.
Mittlerweile wurden durch die Ermittlungsgruppe mehr als 6.500 Strafanzeigen wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges bearbeitet. Die Ermittlungen führten dabei vornehmlich ins Ausland, da es sich um international agierende Tätergruppierungen handelt.
Seit Ende letzten Jahres erhielten Internetnutzer aus dem gesamten Bundesgebiet Rechnungen von Abrechnungsgesellschaften aus Hamburg, weil sie angeblich über das Internet ein Monatsabonnement für die Nutzung von Sex-Webseiten vertraglich vereinbart hätten. Die Rechnungen beliefen sich über Beträge von 49,00 bis hin zu 69,90 Euro. Die Rechnungsempfänger waren sich in der Regel nicht bewusst, einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. Spätestens nach dem Erhalt mehrerer Mahnungen und dem letztendlich folgenden Schreiben einer Inkassofirma hielten viele Anwender den Druck nicht mehr aus und beglichen die unberechtigte Forderung.
Vielen Rechnungsempfängern war nicht bewusst, dass sie nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 04. März 2004 – III ZR 96/03) nicht zur Zahlung des Rechnungsbetrages verpflichtet gewesen wären, soweit sich der Dialer heimlich auf ihrem Computer installierte. Nachdem viele Rechnungsempfänger Strafanzeigen erstatteten reagierte die Polizei Hamburg mit der Einrichtung einer Ermittlungsgruppe auf das neue Phänomen. Die EG 041 erwies sich als sehr schlagkräftig: mit zwei großangelegten Durchsuchungseinsätzen im Juni und August diesen Jahres beendete sie zunächst die weitere Tatausführung zweier Hamburger Abrechnungsgesellschaften. Zwei Täter wurden vorläufig festgenommen und 80 Rechner sichergestellt.
Mittlerweile wurden durch die Ermittlungsgruppe mehr als 6.500 Strafanzeigen wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges bearbeitet. Die Ermittlungen führten dabei vornehmlich ins Ausland, da es sich um international agierende Tätergruppierungen handelt.