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mobilcom klagt gegen Entscheidung der EU-Kommission
Die mobilcom AG wird bis Ende November einen neuen Online-Shop eröffnen und hat vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Klage gegen eine Entscheidung der EU-Kommission eingereicht. Die Kommission hatte die Bundesregierung aufgefordert, eine siebenmonatige Schließung des Online-Shops anzuordnen. Auch die Bundesregierung hat sich laut Informationen der Nachrichtenagentur Dow-Jones VWD zu einer Klage gegen die EU-Kommission entschlossen.
Die EU-Kommission hatte am 14. Juli 2004 zwar die von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Schleswig-Holstein gewährte Bürgschaft über 112 Millionen Euro für den Kredit eines Bankenkonsortiums als "Umstrukturierungsbeihilfe" genehmigt. Von dem Gesamtrahmen in Höhe von 112 Millionen Euro hatte mobilcom lediglich 88,3 Millionen Euro in Anspruch genommen. Mit der Genehmigung hatte die Kommission allerdings die nach Auffassung des Unternehmens rechtswidrige Auflage verbunden, den Online-Shop für sieben Monate zu schließen. Jedoch sei die Kommission in der Sache nicht zuständig. Die EU-Kommission sei lediglich zu Entscheidungen aufgerufen, wenn der zwischenstaatliche Handel durch eine Maßnahme beeinträchtigt sein könnte. Darüber hinaus habe die Auflage nicht erlassen werden dürfen, weil es hierfür an einer geeigneten Rechtsgrundlage fehle.
Bund und Land hatten dem von einer Insolvenz bedrohten Unternehmen im September und November 2002 Bürgschaften gewährt, um die Kredite des Bankenkonsortiums abzusichern. Während der im September 2002 erhaltene, verbürgte Kredit über 50 Millionen Euro am 21. Januar 2003 als "Rettungsbeihilfe" ohne Auflagen genehmigt worden war, hat die EU-Kommission die Bundes- und Landesbürgschaft für den im Dezember 2002 gewährten Kredit in Höhe von letztlich 88,3 Millionen Euro als "Umstrukturierungsbeihilfe" klassifiziert und mit einer Auflage verbunden. mobilcom hatte die Kredite im September 2003 nach der gelungenen Sanierung des Unternehmens vollständig zurückgezahlt und die Bürgschaft an Bund und Land zurückgegeben.
Die EU-Kommission hatte am 14. Juli 2004 zwar die von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Schleswig-Holstein gewährte Bürgschaft über 112 Millionen Euro für den Kredit eines Bankenkonsortiums als "Umstrukturierungsbeihilfe" genehmigt. Von dem Gesamtrahmen in Höhe von 112 Millionen Euro hatte mobilcom lediglich 88,3 Millionen Euro in Anspruch genommen. Mit der Genehmigung hatte die Kommission allerdings die nach Auffassung des Unternehmens rechtswidrige Auflage verbunden, den Online-Shop für sieben Monate zu schließen. Jedoch sei die Kommission in der Sache nicht zuständig. Die EU-Kommission sei lediglich zu Entscheidungen aufgerufen, wenn der zwischenstaatliche Handel durch eine Maßnahme beeinträchtigt sein könnte. Darüber hinaus habe die Auflage nicht erlassen werden dürfen, weil es hierfür an einer geeigneten Rechtsgrundlage fehle.
Bund und Land hatten dem von einer Insolvenz bedrohten Unternehmen im September und November 2002 Bürgschaften gewährt, um die Kredite des Bankenkonsortiums abzusichern. Während der im September 2002 erhaltene, verbürgte Kredit über 50 Millionen Euro am 21. Januar 2003 als "Rettungsbeihilfe" ohne Auflagen genehmigt worden war, hat die EU-Kommission die Bundes- und Landesbürgschaft für den im Dezember 2002 gewährten Kredit in Höhe von letztlich 88,3 Millionen Euro als "Umstrukturierungsbeihilfe" klassifiziert und mit einer Auflage verbunden. mobilcom hatte die Kredite im September 2003 nach der gelungenen Sanierung des Unternehmens vollständig zurückgezahlt und die Bürgschaft an Bund und Land zurückgegeben.