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VoIP-Anbieter sollen Ortnetzrufnummern beantragen können
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) beabsichtigt die Regelungen zu Ortsnetzrufnummern anzupassen, um den Entwicklungen im Bereich Voice-over-IP (VoIP) Rechnung zu tragen. Insbesondere wird erwogen, dass VoIP-Anbieter Ortsnetzrufnummern direkt bei der RegTP beantragen können. Die Reg TP hat heute entsprechende Eckpunkte im Internet veröffentlicht und alle Marktbeteiligten zu einem Fachgespräch eingeladen sowie zu einer schriftlichen Kommentierung aufgerufen.
In den Eckpunkten ist vorgesehen, den Kreis der Antragsberechtigten für die Zuteilung von Ortsnetzrufnummern zu vergrößern. So könnten in Zukunft nicht nur Netzbetreiber, sondern generell Anbieter eines Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz - also auch VoIP-Anbieter ohne eigenes Netz - bei der RegTP Ortsnetzrufnummern beantragen.
Deren Kunden sollen auch dann eine eigene Rufnummer erhalten können, wenn sie keinen Anschluss bei dem Unternehmen haben. Es soll ausreichen, dass der Wohnort bzw. Firmensitz des Kunden in dem entsprechenden Ortsnetz liegt. Damit würde dann der Anschlussbezug durch den Wohnortbezug ersetzt. Der geographische Bezug von Ortsnetzrufnummern soll aber unbedingt erhalten bleiben.
Zudem wird erwogen, die Ortsnetzrufnummern statt in 1.000er Rufnummernblöcken auch in Blöcken von je 100 Rufnummern zu vergeben. Damit sind nicht so hohe Anfangsinvestitionen nötig, wenn ein Unternehmen für alle 5.200 Ortsnetze Rufnummern beantragt.
In den Eckpunkten ist vorgesehen, den Kreis der Antragsberechtigten für die Zuteilung von Ortsnetzrufnummern zu vergrößern. So könnten in Zukunft nicht nur Netzbetreiber, sondern generell Anbieter eines Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz - also auch VoIP-Anbieter ohne eigenes Netz - bei der RegTP Ortsnetzrufnummern beantragen.
Deren Kunden sollen auch dann eine eigene Rufnummer erhalten können, wenn sie keinen Anschluss bei dem Unternehmen haben. Es soll ausreichen, dass der Wohnort bzw. Firmensitz des Kunden in dem entsprechenden Ortsnetz liegt. Damit würde dann der Anschlussbezug durch den Wohnortbezug ersetzt. Der geographische Bezug von Ortsnetzrufnummern soll aber unbedingt erhalten bleiben.
Zudem wird erwogen, die Ortsnetzrufnummern statt in 1.000er Rufnummernblöcken auch in Blöcken von je 100 Rufnummern zu vergeben. Damit sind nicht so hohe Anfangsinvestitionen nötig, wenn ein Unternehmen für alle 5.200 Ortsnetze Rufnummern beantragt.