Rufnummernmitnahme darf bis 29.95 Euro kosten
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat die Preisobergrenze für die Mitnahme der Rufnummer im Mobilfunk bei 29,95 Euro festgelegt. Anlass für diesen Beschluss war eine Beschwerde über das Portierungsentgelt zweier Service-Provider, die bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen von ihren Kunden 116,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer verlangten. In einem nachträglichen Entgeltregulierungsverfahren hat die zuständige Beschlusskammer festgestellt, das dieses Entgelt nicht den Maßstäben des § 28 Telekommunikationsgesetz entspricht.
Die Beanstandung erfolgte anhand eines überschlägigen Vergleichs mit den im In- und Ausland erhobenen Entgelten, die in keinem Fall 29,95 € überstiegen. Diese Preisobergrenze wird ab sofort auch in diesen Fällen gelten.
Die Beanstandung erfolgte anhand eines überschlägigen Vergleichs mit den im In- und Ausland erhobenen Entgelten, die in keinem Fall 29,95 € überstiegen. Diese Preisobergrenze wird ab sofort auch in diesen Fällen gelten.